Externer Datenschutzbeauftragter Berlin – persönliche Datenschutzberatung für Unternehmen, Vereine und Arztpraxen in Berlin und Brandenburg.
TÜV Rheinland-zertifizierter Datenschutzbeauftragter – persönliche Datenschutz- und KI-Beratung für Unternehmen, Vereine und Organisationen.
Wir betreuen Unternehmen, Vereine und medizinische Einrichtungen als externe Datenschutzbeauftragte – strukturiert, dokumentiert und mit festen Ansprechpartnern. Als externe Datenschutzbeauftragte Berlin Brandenburg unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen der DSGVO und des BDSG praxisnah und nachvollziehbar umzusetzen.
eDSB-Deutschland, Kurfürstendamm 30 – 10719 Berlin
Wir betreuen Unternehmen, Vereine und medizinische Einrichtungen als externe Datenschutzbeauftragte – strukturiert, dokumentiert und mit festen Ansprechpartnern. Als externe Datenschutzbeauftragte Berlin Brandenburg unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen der DSGVO und des BDSG praxisnah und nachvollziehbar umzusetzen.
Mitglied des Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V./Mitglied der IHK-Berlin/Teilnehmerder Allianz für Cybersicherheit

Sie suchen einen erfahrenen Ansprechpartner für Ihren betrieblichen Datenschutz? Ich unterstütze Sie persönlich bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und bei Fragen zum datenschutzgerechten Einsatz künstlicher Intelligenz.
TÜV Rheinland-zertifizierter Datenschutzbeauftragter – persönliche Datenschutzberatung, Datenschutzmanagement und unabhängige KI-Beratung direkt aus Berlin.
Ich übernehme die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten, überprüfe vorhandene Datenschutzmaßnahmen und begleite Sie bei organisatorischen und rechtlichen Fragestellungen. Auch bereits bestellte interne Datenschutzbeauftragte können meine fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Sie erhalten keine anonyme Betreuung, sondern einen festen Ansprechpartner, der Ihre betrieblichen Abläufe kennenlernt, Ihre Fragen beantwortet und nachvollziehbare Handlungsempfehlungen entwickelt.
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – ich bespreche Ihr Anliegen persönlich mit Ihnen.
Externer Datenschutzbeauftragter Berlin – persönliche Beratung und Betreuung
Mein Betreuungsschwerpunkt liegt in Berlin und Brandenburg. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Unternehmen, Vereine und medizinische Einrichtungen bei der Organisation ihres Datenschutzes.
Datenschutzrechtliche Anforderungen sind komplex. Nicht jede Geschäftsführung verfügt über die notwendigen Fachkenntnisse, um gesetzliche Vorgaben, behördliche Schreiben oder datenschutzrechtliche Risiken selbstständig einzuordnen.
Genau hier beginnt meine Arbeit. Ich erläutere rechtliche Anforderungen in verständlicher Sprache, prüfe bestehende Maßnahmen und unterstütze Sie dabei, geeignete Schritte zu erkennen und umzusetzen.
Dabei steht die persönliche Zusammenarbeit im Mittelpunkt. Sie wissen, wer Ihr Ansprechpartner ist und an wen Sie sich mit datenschutzrechtlichen Fragen wenden können.
Datenschutz bleibt eine gesetzliche Verpflichtung
Unternehmen und Organisationen müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften einhalten.
Die grundlegenden Anforderungen an Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Sicherheit ergeben sich insbesondere aus Art. 5 DSGVO.
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Anforderungen und den Nachweis geeigneter Datenschutzmaßnahmen liegt beim jeweiligen Verantwortlichen. Dies regeln Art. 5 Abs. 2 DSGVO und Art. 24 DSGVO.
Die gesetzlichen Datenschutzpflichten bestehen unabhängig davon, ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter benannt wurde.
Ein benannter Datenschutzbeauftragter berät die Verantwortlichen, sensibilisiert Beschäftigte und überwacht im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
Seine unabhängige Stellung und seine Aufgaben ergeben sich insbesondere aus Art. 38 DSGVO und Art. 39 DSGVO.
Datenschutzberatung und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihr Unternehmen insbesondere bei der fachlichen Kommunikation mit Datenschutzaufsichtsbehörden unterstützen.
Ich kenne die gesetzlichen Anforderungen, die datenschutzrechtliche Fachsprache und die behördlichen Verfahren. Bei Anfragen unterstütze ich Sie dabei, Sachverhalte einzuordnen, Stellungnahmen fachlich vorzubereiten und erforderliche Maßnahmen zu besprechen.
Die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden sowie die Funktion als deren Anlaufstelle gehören ausdrücklich zu den gesetzlichen Aufgaben eines benannten Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 Abs. 1 Buchst. d und e DSGVO.
So können Sie auf fachliche Unterstützung zurückgreifen, anstatt komplexe Datenschutzfragen ausschließlich selbst bearbeiten zu müssen.
Die Aufsichtsbehörden können sich jedoch weiterhin unmittelbar an Ihr Unternehmen wenden. Die gesetzliche Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten verbleibt beim Verantwortlichen.
Ein Datenschutzbeauftragter kann das Vertrauen in Ihr Unternehmen stärken
Ein professionell organisierter Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung. Er kann auch zu einem verantwortungsbewussten Unternehmensauftritt beitragen.
Kunden, Geschäftspartner, Bewerber und Beschäftigte möchten nachvollziehen können, wie mit ihren personenbezogenen Daten umgegangen wird und an wen sie sich bei Fragen wenden können.
Wurde ein Datenschutzbeauftragter benannt, müssen seine Kontaktdaten gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO veröffentlicht und der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.
Ergänzend regeln Art. 13 Abs. 1 Buchst. b DSGVO und Art. 14 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die entsprechenden Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen.
Auf Unternehmenswebsites werden diese Kontaktdaten häufig in der Datenschutzerklärung veröffentlicht.
Eine unmittelbar erreichbare und fachlich qualifizierte Datenschutz-Anlaufstelle schafft Transparenz und kann das Vertrauen in die Datenschutzorganisation Ihres Unternehmens fördern.
Die bloße Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist allerdings kein Nachweis dafür, dass sämtliche datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Externer Datenschutzbeauftragter Berlin – Leistungen und Datenschutzmanagement
Ich übernehme auf vertraglicher Grundlage die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten oder unterstütze Sie durch individuell vereinbarte Datenschutzmanagement- und Beratungsleistungen.
Mein Leistungsangebot umfasst insbesondere:
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Datenschutzorganisation und Bestandsaufnahme: Überprüfung bestehender Datenschutzprozesse, Bewertung vorhandener Dokumentationen und Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen.
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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT): Beratung bei der Erstellung und Pflege gemäß Art. 30 DSGVO.
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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Fachliche Überprüfung und Dokumentation angemessener Schutzmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO.
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Auftragsverarbeitungsverträge (AVV): Prüfung und Beratung zu Vereinbarungen mit Dienstleistern gemäß Art. 28 DSGVO.
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Datenschutzdokumentation: Unterstützung bei Datenschutzerklärungen, Informationspflichten, Datenschutzrichtlinien, Vertraulichkeitsverpflichtungen und digitalen Datenschutzakten.
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Betroffenenrechte und Datenschutzvorfälle: Beratung bei Auskunftsersuchen, Beschwerden, Datenschutzverletzungen und behördlichen Anfragen.
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Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA): Beratung zur Erforderlichkeit und Begleitung entsprechender Verfahren gemäß Art. 35 DSGVO.
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Schulungen und Datenschutzmanagement: Sensibilisierung von Beschäftigten, fachliche Unterstützung interner Datenschutzbeauftragter, Überprüfung vorhandener Maßnahmen und Dokumentation der Beratungstätigkeit.
Welche Leistungen konkret erbracht werden, richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag, den gesetzlichen Aufgaben und dem erforderlichen Bearbeitungsaufwand.
Bei einer förmlichen Benennung bleibt meine gesetzlich vorgesehene unabhängige Stellung gewahrt. Zusätzliche Tätigkeiten im Datenschutzmanagement dürfen nicht zu Interessenkonflikten führen.
Datenschutz und künstliche Intelligenz – persönliche KI-Beratung
Der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz verändert betriebliche Arbeitsabläufe. Gleichzeitig entstehen neue datenschutzrechtliche und organisatorische Fragestellungen.
Ich unterstütze Unternehmen und Organisationen bei der Auswahl und datenschutzrechtlichen Bewertung von KI-Anwendungen.
Zu meinen Beratungsleistungen gehören:
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Prüfung möglicher Datenschutzrisiken bei generativer KI.
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Beratung zur Auswahl geeigneter KI-Plattformen und Prüfung datenschutzrechtlicher Vertragsbedingungen.
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Bewertung des Umgangs mit personenbezogenen und vertraulichen Unternehmensinformationen.
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Beratung zur sogenannten Schatten-KI, also zur betrieblichen Nutzung nicht freigegebener KI-Anwendungen.
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Unterstützung bei internen KI-Richtlinien, Zuständigkeiten und Freigabeprozessen.
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Fachliche Einordnung einschlägiger Anforderungen der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act).
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Sensibilisierung von Beschäftigten für Datenschutz- und KI-Risiken.
Auch beim Einsatz künstlicher Intelligenz gelten die jeweils anwendbaren Anforderungen der DSGVO. Ergänzend können Verpflichtungen aus der europäischen KI-Verordnung bestehen.
Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung und, soweit einschlägig und anwendbar, besondere Betreiberpflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen nach Art. 26 KI-Verordnung.
Meine Tätigkeit ist beratend, prüfend und prozessbegleitend. Ich übernehme keine technische Implementierung von KI-Systemen und treffe keine betrieblichen Entscheidungen über deren Einführung oder Nutzung.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz und KI-Beratung sowie auf meiner Fachseite zur Schatten-KI in Unternehmen.
Externer Datenschutzbeauftragter Berlin – Kosten und Betreuungspakete
Sie suchen eine persönliche Datenschutzbetreuung zu transparenten und kalkulierbaren Preisen?
Ich biete unterschiedliche monatliche Betreuungspakete an. Die Pakete A bis C umfassen grundsätzlich dieselben fachlichen Leistungsbereiche und unterscheiden sich durch die vereinbarte monatliche Beratungszeit.
Paket A – 98 € netto monatlich
Eine Stunde Datenschutzbetreuung pro Monat. Für Unternehmen und Organisationen mit einem entsprechend begrenzten laufenden Beratungsbedarf.
Paket B – 245 € netto monatlich
Zweieinhalb Stunden Datenschutzbetreuung pro Monat. Für Organisationen, die regelmäßig fachliche Beratung und Unterstützung benötigen.
Paket C – 490 € netto monatlich
Fünf Stunden Datenschutzbetreuung pro Monat. Für Unternehmen mit einem umfangreicheren laufenden Beratungs- und Prüfbedarf.
Paket D – Vereinspaket für 150 € netto monatlich
Eine Stunde monatliche Datenschutzbetreuung einschließlich einer initialen Datenschutz-Bestandsaufnahme des Vereins im vertraglich vereinbarten Umfang.
Bei den Paketen A bis C ist eine umfassende initiale Datenschutz-Bestandsaufnahme nicht enthalten.
Ergänzende Datenschutzleistungen
Einmalige Vor-Ort-Beratung – 294 € netto
Bis zu drei Stunden persönliche Datenschutzberatung ohne Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Die Fahrtkosten innerhalb Berlins sind enthalten. Für Fahrten nach Brandenburg gilt eine Pauschale von 49 €.
Umfassende Datenschutz-Bestandsaufnahme – 1.950 € netto
Systematische Überprüfung Ihrer Datenschutzorganisation, bestehender Dokumentationen sowie technischer und organisatorischer Maßnahmen. Sie erhalten einen schriftlichen Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen.
Individuelle Datenschutzberatung – 98 € netto je Stunde
Zusätzliche Beratungsleistungen oder gesondert vereinbarter Mehraufwand. Weitere Stundenpakete sind verfügbar.
Der konkrete Leistungsumfang, erforderliche Zusatzarbeiten und die vertraglichen Bedingungen werden vor der Beauftragung abgestimmt. Die gesetzlichen Aufgaben eines benannten Datenschutzbeauftragten bleiben bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.
Alle Datenschutzpakete und Preise ansehen
Kostenfreie Datenschutz- und KI-Schulungen
Die Sensibilisierung von Beschäftigten ist ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Datenschutzorganisation.
Ergänzend zu meiner Beratung stehen kostenfreie Online-Schulungen zum Datenschutz und zum verantwortungsbewussten Umgang mit künstlicher Intelligenz zur Verfügung.
Die Schulungen vermitteln grundlegende Kenntnisse und enthalten Fragen zur Überprüfung des erworbenen Wissens. Nach erfolgreicher Teilnahme kann ein entsprechender Nachweis heruntergeladen werden.
Die Angebote unterstützen die betriebliche Sensibilisierung, ersetzen jedoch keine gegebenenfalls erforderliche arbeitsplatz- oder anwendungsspezifische Unterweisung.
Informieren Sie sich über die kostenfreie Datenschutzschulung und die kostenfreie KI-Datenschutzschulung.
Ergänzende Fachkompetenz durch ein deutschlandweites Expertennetzwerk
Meine persönliche Datenschutzbetreuung konzentriert sich auf Unternehmen, Vereine und Organisationen in Berlin und Brandenburg.
Für besondere fachliche Fragestellungen und Anfragen aus anderen Regionen kann ich auf ein deutschlandweites Netzwerk selbstständig tätiger Datenschutzbeauftragter und weiterer Fachleute zurückgreifen.
Dazu gehören unter anderem TÜV-SÜD- und DESAG-qualifizierte Datenschutzbeauftragte, ein Volljurist sowie Fachleute mit Qualifikationen in IT-Security-Auditing, IT-Forensik und IT-Systemmanagement.
Diese Fachkollegen sind eigenständig tätig und ergänzen meine Arbeit bei Bedarf. Erreichen mich Anfragen aus anderen Bundesländern oder dem deutschsprachigen Ausland, kann ich auf Wunsch Kontakte zu geeigneten Ansprechpartnern vermitteln.
Für meine Auftraggeber in Berlin und Brandenburg bleibe ich der persönliche Datenschutzbeauftragte und direkte Ansprechpartner.
Mehr über das deutschlandweite Expertennetzwerk erfahren.
Persönliche Datenschutzberatung für Unternehmen, Vereine und Arztpraxen
Datenschutz muss zu Ihrer Organisation passen. Ein kleiner Verein benötigt andere Beratungsleistungen als eine Arztpraxis, ein mittelständisches Unternehmen oder eine Organisation mit umfangreicher Datenverarbeitung.
Deshalb schaue ich mir zunächst Ihre vorhandenen Datenschutzunterlagen und betrieblichen Abläufe an. Gemeinsam klären wir, welche gesetzlichen Anforderungen relevant sind, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und wo zusätzlicher Beratungsbedarf besteht.
Sie erhalten eine persönliche, verständliche und nachvollziehbare Beratung. Dabei steht nicht die Erstellung möglichst umfangreicher Dokumentationen im Mittelpunkt, sondern die fachlich angemessene Unterstützung bei Ihren Datenschutzpflichten.
Externer Datenschutzbeauftragter Berlin – jetzt persönlich Kontakt aufnehmen
Sie möchten einen externen Datenschutzbeauftragten in Berlin oder Brandenburg bestellen, benötigen Unterstützung im Datenschutzmanagement oder haben Fragen zum datenschutzgerechten Einsatz künstlicher Intelligenz?
Sprechen Sie mich persönlich an. Ich erläutere Ihnen meine Leistungen, bespreche Ihren Beratungsbedarf und informiere Sie über die passenden Betreuungspakete.
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen
Hinweis zur Ansprache: Zur besseren Lesbarkeit verwende ich auf dieser Seite die Sie-Form. Sie richtet sich an Ansprechpartner und Verantwortliche in Unternehmen, Vereinen und anderen Organisationen.
FAQ – Häufige Fragen zu externen Datenschutzbeauftragten in Berlin und Brandenburg
Ob eine Bestellpflicht besteht, hängt unter anderem von der Anzahl der Personen ab, die regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, und davon, welche Art von Daten verarbeitet wird. Relevant sind hier insbesondere die Vorgaben der DSGVO und des BDSG (z. B. Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG).
Sobald bestimmte Schwellenwerte erreicht werden oder besonders sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden, ist in der Regel ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter zu benennen. Gern prüfen wir im Rahmen einer Erstberatung, ob für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein eine Bestellpflicht besteht.
Ein interner Datenschutzbeauftragter kommt aus Ihrem eigenen Unternehmen. Er muss neutral sein, darf keine Interessenkonflikte haben und benötigt eine laufende fachliche Qualifizierung. Gleichzeitig genießt er einen besonderen Kündigungsschutz, was die Personalplanung beeinflussen kann.
Ein externer Datenschutzbeauftragter Berlin / Brandenburg wird vertraglich von außen bestellt. Er arbeitet unabhängig, bringt spezialisierte Expertise und aktuelle Fachkenntnisse mit und ist nicht in Ihre internen Hierarchien eingebunden. Zudem haftet der externe Datenschutzbeauftragte für fehlerhafte Beratung im Rahmen des Mandats – bei eDSB‑Deutschland mit einer Vermögensschaden-Haftpflicht von 1 Million Euro pro Einzelfall.
Ein externer Datenschutzbeauftragter Berlin entlastet Ihre internen Ressourcen und sorgt dafür, dass Fachwissen zu DSGVO, BDSG und aktueller Rechtsprechung dauerhaft verfügbar ist. Sie müssen keine eigenen Mitarbeitenden umfangreich ausbilden und langfristig binden.
Zusätzlich profitieren Sie von einer neutralen Sicht auf Ihre Prozesse, klar strukturierten Dokumentationen (z. B. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, TOM, Datenschutzkonzept) und einer kalkulierbaren Kostenstruktur. Für Unternehmen und Vereine in Berlin und Brandenburg ist ein externer Datenschutzbeauftragter oft die wirtschaftlich sinnvollste und rechtssichere Lösung.
Wir arbeiten mit transparenten Monatspauschalen. Je nach Größe und Bedarf Ihrer Organisation bieten wir unterschiedliche Datenschutzpakete an – von kompakten Einstiegsmodellen bis hin zu umfassender laufender Betreuung inklusive Dokumentation, Schulungen und Beratungszeiten.
Konkrete Preise und Leistungsumfänge finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Datenschutzpaketen. Dort sehen Sie genau, welches Paket für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein in Frage kommt und mit welchen monatlichen Kosten Sie rechnen können.
Leistungspakete
Ein externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie beim Aufbau und der Pflege eines funktionierenden Datenschutzmanagements. Dazu gehören typischerweise:
- Bestandsaufnahme und Risikoanalyse Ihrer Datenverarbeitungen
- Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
- Bewertung und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
- Unterstützung bei Auftragsverarbeitungsverträgen
- Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden
- Beratung bei Datenschutzvorfällen und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
Als externe Datenschutzbeauftragte Berlin Brandenburg begleiten wir Sie nicht nur juristisch, sondern auch organisatorisch und technisch – praxisnah und dokumentiert.
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Prozesse, IT‑Systeme und die Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten. Auf dieser Basis erhalten Sie klare Handlungsempfehlungen und, je nach gewähltem Paket, Schritt-für-Schritt-Unterstützung beim Aufbau bzw. der Optimierung Ihres Datenschutzmanagements.
Während der laufenden Zusammenarbeit stehen wir Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter Berlin / Brandenburg für Fragen zur Verfügung, prüfen neue Vorhaben (z. B. Tools, Kampagnen, Dienstleister) und aktualisieren Ihre Datenschutzdokumentation. Sie haben feste Ansprechpartner und klare Kommunikationswege – telefonisch, per E‑Mail und bei Bedarf vor Ort oder per Videokonferenz.
Datenschutz-Fortbildung und
Weiterbildung für Mediziner und Medizinische Fachangestellte (MFA)
Alle Veranstaltungen entsprechen den aktuellen Leitsätzen zur Fortbildung von KZBV, BZÄK und DGZMG und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK.
Die Angebote zur Fortbildung sind von den Kammern in Berlin anerkannt. Teilnehmende Mediziner aus dem gesamten Bundesgebiet
erhalten ein Zertifikat mit den entsprechenden Fortbildungspunkten.
Datenschutz im medizinischen Praxisalltag
Der Schutz personenbezogener Daten gehört zu den grundlegenden Verpflichtungen jeder Arzt-, Facharzt- und Zahnarztpraxis. Insbesondere Gesundheitsdaten unterliegen nach Art. 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einem besonderen gesetzlichen Schutz.
Als TÜV Rheinland-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzmanager unterstütze ich Hausarztpraxen, Facharztpraxen und Zahnarztpraxen in Berlin und Brandenburg dabei, datenschutzrechtliche Anforderungen zu verstehen und in ihren Arbeitsalltag zu integrieren.
In meinen Datenschutzfortbildungen vermittle ich praxisnahes Wissen über den rechtmäßigen Umgang mit Patientendaten, die Vertraulichkeit medizinischer Informationen und die organisatorischen Pflichten der Praxisverantwortlichen.
Mein Ziel ist es, Datenschutz verständlich zu vermitteln und aufzuzeigen, wie sich geeignete Schutzmaßnahmen auch unter den Bedingungen eines anspruchsvollen Praxisalltags umsetzen lassen.

Datenschutz beginnt bereits am Empfang
Diskretion und Vertraulichkeit sind wesentliche Voraussetzungen für das Vertrauen zwischen Patienten und medizinischem Personal.
Bereits am Empfang einer Hausarzt-, Facharzt- oder Zahnarztpraxis können Datenschutzprobleme entstehen. Lautstarke Gespräche über Diagnosen, Behandlungen oder persönliche Angelegenheiten können dazu führen, dass unbeteiligte Personen sensible Informationen erfahren.
Weitere Risiken ergeben sich bei der telefonischen Auskunft, der elektronischen Terminverwaltung, dem Versand medizinischer Unterlagen, dem Umgang mit Patientenakten und der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern.
In Facharztpraxen können darüber hinaus besondere Anforderungen entstehen, etwa bei diagnostischen Befunden, Überweisungen, fachärztlichen Stellungnahmen oder der Weitergabe medizinischer Informationen zwischen verschiedenen Behandlungseinrichtungen.
In meinen Fortbildungen erläutere ich anhand typischer Praxissituationen, welche Datenschutzanforderungen zu beachten sind und wie Beschäftigte für den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisiert werden können.
Schwerpunkte meiner Datenschutzfortbildungen
Meine Fortbildungsangebote richten sich an Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Praxisleitungen sowie medizinisches und zahnmedizinisches Fachpersonal.
Die Schulungsinhalte orientieren sich an den praktischen Anforderungen des jeweiligen Praxisbetriebs.
Rechtliche Grundlagen und Datenschutzorganisation
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Grundlegende Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
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Besondere Schutzanforderungen für Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO
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Verantwortlichkeiten und datenschutzrechtliche Pflichten der Praxisleitung
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Benennungspflicht eines Datenschutzbeauftragten
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Informationspflichten und Vertraulichkeit im Praxisbetrieb
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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzdokumentation
Schutz von Patientendaten im Praxisalltag
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Diskretion am Empfang und in Behandlungsbereichen
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Datenschutzgerechte Kommunikation mit Patienten
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Telefonische Auskünfte und Identitätsprüfung
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Umgang mit Patientenakten, Diagnosen und medizinischen Befunden
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Datenübermittlung zwischen Hausarztpraxen, Facharztpraxen, Krankenhäusern und anderen Behandlungseinrichtungen
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Sichere Übermittlung und Aufbewahrung von Gesundheitsdaten
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Berechtigungen und Zugriffsschutz in der Praxissoftware
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Aufbewahrungs- und Löschpflichten
Technische und organisatorische Maßnahmen
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Anforderungen an die Datensicherheit nach Art. 32 DSGVO
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Zugangskontrollen, Passwörter und Benutzerberechtigungen
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Datenschutz bei externen IT-Dienstleistern und Auftragsverarbeitern
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Datensicherung und Schutz vor unberechtigten Zugriffen
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Umgang mit Datenschutzverletzungen und möglichen Meldepflichten
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Datenschutzgerechte Nutzung digitaler Anwendungen und künstlicher Intelligenz
Datenschutz ist auch ohne Datenschutzbeauftragten verpflichtend
Nicht jede Hausarzt-, Facharzt- oder Zahnarztpraxis ist gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Ob eine Benennung erforderlich ist, richtet sich insbesondere nach Art. 37 DSGVO und den ergänzenden Vorschriften des § 38 BDSG.
Unabhängig von einer gesetzlichen Benennungspflicht müssen jedoch sämtliche anwendbaren Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
Gerade kleinere Praxen benötigen deshalb verständliche Informationen und praktikable Maßnahmen, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen.
Mit meinen Fortbildungen möchte ich dazu beitragen, bestehende Wissenslücken zu schließen und die Beschäftigten für datenschutzrechtliche Risiken zu sensibilisieren.
Ziele meiner Datenschutzfortbildungen
Nach Abschluss der jeweiligen Fortbildung sollen die Teilnehmenden:
-
die wesentlichen Datenschutzpflichten einer Hausarzt-, Facharzt- oder Zahnarztpraxis kennen,
-
sensible Patientendaten im Arbeitsalltag sicherer und vertraulicher behandeln können,
-
typische Datenschutzrisiken frühzeitig erkennen,
-
bestehende organisatorische Schutzmaßnahmen kritisch hinterfragen,
-
angemessen auf Auskunftsersuchen und mögliche Datenschutzverletzungen reagieren und
-
notwendige Verbesserungen gemeinsam mit der Praxisleitung vorbereiten können.
Die Fortbildungen ersetzen keine vollständige Datenschutzprüfung oder individuelle rechtliche Bewertung. Sie dienen der fachlichen Qualifizierung und Sensibilisierung des Praxispersonals.
Praxisnahe Vermittlung und Schulungsnachweis
Bei meinen Fortbildungen lege ich besonderen Wert auf eine verständliche Vermittlung der gesetzlichen Anforderungen und deren praktische Bedeutung für die tägliche Arbeit.
Anhand typischer Situationen aus Hausarzt-, Facharzt- und Zahnarztpraxen erläutere ich, wie Datenschutzprobleme entstehen und durch angemessene organisatorische Maßnahmen reduziert werden können.
Die Teilnehmenden erhalten entsprechende Schulungsunterlagen und nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.
Soweit für eine konkrete Veranstaltung eine Anerkennung durch die zuständige Ärzte- oder Zahnärztekammer vorliegt, werden die entsprechenden Fortbildungspunkte gesondert ausgewiesen.
Unabhängige Datenschutzfortbildungen
Meine Fortbildungen sind unabhängig von Sponsoren, Softwareherstellern und sonstigen kommerziellen Anbietern.
Im Mittelpunkt stehen ausschließlich die gesetzlichen Datenschutzanforderungen, der Schutz personenbezogener Patientendaten und die fachlich angemessene Umsetzung innerhalb der Praxisorganisation.
Ihr Referent
Henning Wehming
TÜV Rheinland-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzmanager
Externer Datenschutzbeauftragter für Berlin und Brandenburg
Haben Sie Fragen zu meinen Datenschutzfortbildungen?
Gerne informiere ich Sie persönlich über die Schulungsinhalte und Möglichkeiten einer auf Ihre Hausarzt-, Facharzt- oder Zahnarztpraxis abgestimmten Datenschutzfortbildung.
Telefon: 030 – 51 63 50 30
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen
Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Autor: Henning Wehming


