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Datenschutz-Notfallkontakt: 0176-62 99 10 16 oder 030 – 51 63 50 30 / Kontaktformular

Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein in Berlin und Brandenburg

Wir betreuen Unternehmen, Vereine und medizinische Einrichtungen als externe Datenschutzbeauftragte – strukturiert, dokumentiert und mit festen Ansprechpartnern. Als externe Datenschutzbeauftragte Berlin Brandenburg unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen der DSGVO und des BDSG praxisnah und nachvollziehbar umzusetzen.

Kurfürstendamm 30 – 10719 Berlin




Externe Datenschutzbeauftragte für Berlin und Brandenburg


Das Unternehmen entscheidet, ob es einen internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Interne Datenschutzbeauftragte werden aus dem Unternehmen rekrutiert. Es muss sich dabei um eine neutrale Person handeln. Konkret bedeutet das, dass es keinerlei private Bindung an Mitglieder der Geschäftsleitung geben darf, um den Vorwurf von Befangenheit grundsätzlich auszuschließen. Interne Datenschutzbeauftragte sollten über eine entsprechende datenschutzrechtliche Qualifikation verfügen und diese stetig aktualisieren. Interne Datenschutzbeauftragte genießen den Vorteil eines besonderen Kündigungsschutzes. Nur bei Vorliegen äußerst gravierender Gründe kann dieser Kündigungsschutz aufgehoben werden. Kommt es im Unternehmen zu einem Datenvorfall bzw. einer Datenpanne, so steht nicht der oder die interne Datenschutzbeauftragte in der Haftung, sondern stets die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer.

Externe Datenschutzbeauftragte zeichnen sich in jedem Fall durch vollständige Neutralität gegenüber dem Unternehmen, der Geschäftsleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. Externe Datenschutzbeauftragte erbringen ihre Leistungen auf der Grundlage eines gemeinsam geschlossenen Vertrages. Diese vertragliche Vereinbarung ist durch eine einfache schriftliche Aufhebung gegenüber dem Datenschutzbeauftragten und der zuständigen Aufsichtsbehörde kündbar.

Externe Datenschutzbeauftragte verfügen über eine qualifizierte Ausbildung im Datenschutzrecht und im Datenschutzmanagement. Fortlaufende Qualifizierungen, enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Aufsichtsbehörden und berufsverbindliche Mitgliedschaften sorgen dafür, dass externe Datenschutzbeauftragte über aktuelle Entwicklungen und Erfordernisse im Datenschutz verfügen. Als externe Datenschutzbeauftragte Berlin Brandenburg stellen wir sicher, dass diese Anforderungen in Ihrem Unternehmen praxisnah umgesetzt werden.

Kommt es in dem datenschutzrechtlich betreuten Unternehmen zu einem Datenschutzvorfall bzw. einer Datenschutzpanne und gründen diese auf fehlerhafte Maßnahmen des externen Datenschutzbeauftragten, so steht der externe Datenschutzbeauftragte in der Haftung.

eDSB-Deutschland haftet für solche Fälle mit einer Versicherung in Höhe von 1 Million Euro pro Einzelfall.


Datenschutzrechtliche Informationen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Stand: 28. Mai 2020 

Prüfung von Verfahrensprozessen – DSGVO

Die Prüfung von Verfahrensprozessen erfolgt mittels einer Verfahrensanalyse. Diese ermittelt, mit welchen Softwareprogrammen und IT-Technologien personenbezogene bzw. besondere personenbezogene Daten zweckentsprechend verarbeitet werden dürfen. Dabei lassen sich verschiedene Einzelverfahren unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Verfahrensbeschreibung zusammenführen, wie z. B. die Kundenverwaltung oder die Personalverwaltung.

Die Ergebnisse aus einer Verfahrensanalyse werden abschließend in Form einer transparenten und detaillierten Dokumentation (Verfahrensverzeichnis) dargestellt – konkret: Was, wie, wann, wo und zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Manuelle Verarbeitung personenbezogener Daten – DSGVO

Von manueller Verarbeitung personenbezogener Daten ist dann die Rede, wenn die Datenverarbeitung mittels Karteikarten, Aktenordnern, Papierakten etc. erfolgt. Dieser Aspekt ist für Unternehmen mit mindestens zwanzig Mitarbeitern relevant, die mehr oder minder mit der manuellen Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. In diesen Fällen ist ebenfalls ein externer bzw. interner Datenschutzbeauftragter zu bestellen.

Digitale Verarbeitung personenbezogener Daten – DSGVO

Handelt es sich um ein Unternehmen mit mindestens zwanzig Mitarbeitern, die mehr oder minder mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, so ist die Bestellung eines externen bzw. internen Datenschutzbeauftragten erforderlich.

Sonderfall: Besonders sensible Daten

Handelt es sich um ein Unternehmen, das besonders sensible Daten verarbeitet, dann ist in jedem Fall ein externer Datenschutzbeauftragter zu bestellen – ungeachtet der Mitarbeitergröße.

Bestellungspflicht prüfen – DSGVO

Der Gesetzgeber hat die bestehenden Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf die Bestellungspflicht eines Datenschutzbeauftragten aktualisiert und erweitert. Im Katalog der Datenschutz-Grundverordnung werden die neuen Bestellungspflichten ausführlich erörtert.

Für Unternehmen, die bereits einen externen Datenschutzbeauftragten gemäß den DSGVO-Anforderungen bestellt haben, ändert sich an der bisherigen Benennungspflicht nichts.

Die Erweiterung der Benennungspflicht bezieht sich insbesondere auf Unternehmen mit weniger als zwanzig datenverarbeitenden Mitarbeitern. Unternehmen dieser Größe sind nun ebenfalls in der gesetzlichen Pflicht, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Zum Weiterlesen: DSGVO – LINK „Bestellungspflichten“


Das Team der externen Datenschutzbeauftragten Deutschland – eDSB

Technische, wirtschaftliche und berufliche Leistungsfähigkeit

Wir sind in unserer Funktion als zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzmanager und Datenforensiker dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD e. V.) angeschlossen. Zu unserem Team gehören weiterhin ein Volljurist, eine Risiko- und Sicherheitssoziologin (u. a. Lehrbeauftragte an der Hochschule für Wirtschaft und Technik in Berlin) sowie eine Administrationsmanagerin. Wir sind im europaweiten „European Federation of Data Protection Office“ (EFDPO) – EU-Dachverband für Datenschutzbeauftragte – aktiv und betreuen bundes- und europaweit ansässige Institutionen, Verbände und Vereine, u. a. aus den Bereichen Medizin, Gesundheit und Pflege sowie dem sonstigen Institutswesen.

Mitgliedschaften

Selbstverpflichtung auf das Berufsbild der Qualitätskriterien des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD e. V.). Mitgliedsnummer: 100364.

Mitglied im internationalen Berufsverband für Internetspezialisten – „Webmasters Europe e. V.“. Mitgliedsnummer: 0395756.

Sprachen

Deutsch (muttersprachliche Kenntnisse), Englisch.

Versicherungspolice

HISCOX – Versicherung für Datenschutzbeauftragte, Versicherungsschein HV.DSC.6629837. Vermögensschaden-Haftpflicht (1 Million Euro) pro Einzelfall.


Noch ein abschließendes Wort …

Unterliegt ein Unternehmen einer Bestellpflicht für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten und wird dieser nicht, zu spät oder nur der Form halber bestellt, so besteht ein Bußgeldrisiko gemäß § 43 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Katalog für etwaige Bußgelder aufgrund von Datenpannen etc. einsehbar. Bisweilen handelt es sich hier um empfindliche Bußgelder bis zu zwanzig Millionen Euro bzw. vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens.

Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen – wir beraten Sie qualifiziert und ausführlich zum Thema Datenschutz.

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz


FAQ – Häufige Fragen zu externen Datenschutzbeauftragten in Berlin und Brandenburg

Muss mein Unternehmen oder Verein einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Ob eine Bestellpflicht besteht, hängt unter anderem von der Anzahl der Personen ab, die regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, und davon, welche Art von Daten verarbeitet wird. Relevant sind hier insbesondere die Vorgaben der DSGVO und des BDSG (z. B. Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG).

Sobald bestimmte Schwellenwerte erreicht werden oder besonders sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden, ist in der Regel ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter zu benennen. Gern prüfen wir im Rahmen einer Erstberatung, ob für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein eine Bestellpflicht besteht.

Was ist der Unterschied zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten?

Ein interner Datenschutzbeauftragter kommt aus Ihrem eigenen Unternehmen. Er muss neutral sein, darf keine Interessenkonflikte haben und benötigt eine laufende fachliche Qualifizierung. Gleichzeitig genießt er einen besonderen Kündigungsschutz, was die Personalplanung beeinflussen kann.

Ein externer Datenschutzbeauftragter Berlin / Brandenburg wird vertraglich von außen bestellt. Er arbeitet unabhängig, bringt spezialisierte Expertise und aktuelle Fachkenntnisse mit und ist nicht in Ihre internen Hierarchien eingebunden. Zudem haftet der externe Datenschutzbeauftragte für fehlerhafte Beratung im Rahmen des Mandats – bei eDSB‑Deutschland mit einer Vermögensschaden-Haftpflicht von 1 Million Euro pro Einzelfall.

Welche Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter in Berlin und Brandenburg für mein Unternehmen?

Ein externer Datenschutzbeauftragter Berlin entlastet Ihre internen Ressourcen und sorgt dafür, dass Fachwissen zu DSGVO, BDSG und aktueller Rechtsprechung dauerhaft verfügbar ist. Sie müssen keine eigenen Mitarbeitenden umfangreich ausbilden und langfristig binden.

Zusätzlich profitieren Sie von einer neutralen Sicht auf Ihre Prozesse, klar strukturierten Dokumentationen (z. B. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, TOM, Datenschutzkonzept) und einer kalkulierbaren Kostenstruktur. Für Unternehmen und Vereine in Berlin und Brandenburg ist ein externer Datenschutzbeauftragter oft die wirtschaftlich sinnvollste und rechtssichere Lösung.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter bei eDSB‑Deutschland?

Wir arbeiten mit transparenten Monatspauschalen. Je nach Größe und Bedarf Ihrer Organisation bieten wir unterschiedliche Datenschutzpakete an – von kompakten Einstiegsmodellen bis hin zu umfassender laufender Betreuung inklusive Dokumentation, Schulungen und Beratungszeiten.

Konkrete Preise und Leistungsumfänge finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Datenschutzpaketen. Dort sehen Sie genau, welches Paket für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein in Frage kommt und mit welchen monatlichen Kosten Sie rechnen können.

Leistungspakete

Welche Leistungen übernimmt ein externer Datenschutzbeauftragter konkret?

Ein externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie beim Aufbau und der Pflege eines funktionierenden Datenschutzmanagements. Dazu gehören typischerweise:

  • Bestandsaufnahme und Risikoanalyse Ihrer Datenverarbeitungen
  • Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Bewertung und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
  • Unterstützung bei Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden
  • Beratung bei Datenschutzvorfällen und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

Als externe Datenschutzbeauftragte Berlin Brandenburg begleiten wir Sie nicht nur juristisch, sondern auch organisatorisch und technisch – praxisnah und dokumentiert.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit eDSB‑Deutschland ab?

Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Prozesse, IT‑Systeme und die Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten. Auf dieser Basis erhalten Sie klare Handlungsempfehlungen und, je nach gewähltem Paket, Schritt-für-Schritt-Unterstützung beim Aufbau bzw. der Optimierung Ihres Datenschutzmanagements.

Während der laufenden Zusammenarbeit stehen wir Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter Berlin / Brandenburg für Fragen zur Verfügung, prüfen neue Vorhaben (z. B. Tools, Kampagnen, Dienstleister) und aktualisieren Ihre Datenschutzdokumentation. Sie haben feste Ansprechpartner und klare Kommunikationswege – telefonisch, per E‑Mail und bei Bedarf vor Ort oder per Videokonferenz.


…As time goes bit…

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihre europaweit geltenden Datenschutzregeln sorgen weiterhin für eine Menge Unruhe. Bereits in der Vergangenheit reklamierten vor allem Betreiber_innen von kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch Verbände und Vereine, Arztpraxen, freiberufliche Sachverständige und Gutachter sowie Heimat- und Regionalmuseen mangelnde Informationen zum Thema Datenschutz und fürchten nun kostenintensive Sanktionen.

Was bereits hätte getan werden müssen, hatte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits in ihrem 26. Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2016 angemahnt, denn eine stichprobenartige Überprüfung der Datenschutzaufsichtsbehörden hatte große Defizite im Umgang mit sensiblen Daten (Mitglieder-, Patienten-, Kundendaten, etc.) festgestellt. Sowohl in der stetig fortschreitenden digitalen Ökonomie als auch im universellen Einsatz von Kommunikationstechnologien blieben aussagefähige Informationen über Verwendung und Verbleib der generierten Daten weiterhin ein Desiderat.

Zudem mangele es an einem nutzerbasierten Datenmanagement und wirksamen Instrumenten, um Zugriffe auf Daten durch Dritte über deren Niederlassungen im Ausland zu verhindern. Weiterhin müsse daran gearbeitet werden, dass die Zusammenführung und Auswertung von nutzerbasierten Daten nicht dazu führe, dass durch Re-Identifizierung der Daten persönliche Profile erstellt und im weitesten Sinne genutzt bzw. missbräuchlich benutzt würden.
Nicht nur der datenschutzrechtliche Umgang mit online gestützten Kommunikationsmedien bereitet Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Arztpraxen, Museen und freiberuflichen Sachverständigen Kopfzerbrechen, gleichwohl sind es die speziellen datenschutzrechtlichen Anforderungen in Bezug auf persönliche Daten als Digitalisat, Unternehmens-Websites, Blogs, SSL-Verschlüsselungen, Formulare, Recall, Newsletter, etc.

Jedes Unternehmen ist heutzutage aus Gründen seiner Wettbewerbsfähigkeit auf Öffentlichkeitsarbeit angewiesen und deshalb wird über die jeweilige Homepage ein entsprechendes Content-Marketing betrieben. Insbesondere hier lauern datenschutzrechtliche Fallstricke, denn es geht in erster Linie nicht um den technischen Umgang mit Daten, sondern die Nutzung personenbezogener Informationen steht im Fokus des Datenschutzes.
Darüber hinaus treiben datenschutzrechtliche Fragen zu Recht, Informationspflicht, Dokumentation, betrieblicher Datenschutzbeauftragter (ja oder nein) viele Verantwortliche um.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Frau Andrea Voßhoff äußert für derlei Sorgen Verständnis, denn „neues Recht bringt immer auch neue Rechtsunsicherheiten mit sich, deshalb habe ich natürlich auch Verständnis für Unternehmen, Vereine und Verbände, die bei dieser komplexen Regelung jetzt fragen, was sie tun müssen.“ Was Sie nun tun müssen Darüber informieren die TÜV-zertifizierten und bundesweit tätigen Datenschutzbeauftragten und Datenschutzmanager der eDSB – Deutschland.

Entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) klären wir Fragen zu:

  • Verantwortung und Verantwortliche im Sinne des Gesetzes Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Vertrag oder Einwilligung)
  • Informationspflichten (Betroffene müssen über bestimmte Umstände bei der Verarbeitung ihrer Daten informiert werden – Art. 13 DSGVO)
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM’s)
  • Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (der noch Zehn-Personen-Regel BDSG)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Dokumentation, Controlling etc.

Weitere allgemeine Pflichten DSGVO:

  • Beschränkung der Datenverarbeitung
  • Fristgerechte Löschung von Daten, Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOMs)
    Gewährung von Auskunft Verträge mit Dritten
  • Auftragsverarbeitung
  • Meldung von Datenschutzvorfällen, etc.

Was wir für Sie tun können Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Datenschutz Schulungen für Unternehmen, Verbände, Vereine, Praxen, Museen, freiberufliche Sachverständige und Gutachter, etc.

Weitere Datenschutz-Dienstleistungen:

  • Erstberatung Datenschutz Grundcheck
  • Bestandsaufnahme und Erstberatung durch externen Datenschutzbeauftragen
  • Bestellung externer Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutzaudits
  • Datenschutzberatung
  • Support

Ihre Vorteile:

  • Rechtssicherheit
  • Vermeidung kostenintensiver Sanktionen (Abmahnungen, etc.)
  • Bestmöglicher Schutz vor Datenschutzvorfällen
  • Keine unnötige Bindung von Unternehmensressourcen
  • Aufzeigen einer neutralen und unabhängigen Person gegenüber Aufsichtsbehörden und Kund_innen, etc.
  • Vermeidung von Kündigungsrisiken (externe DSB genießen keinen Kündigungsschutz)
  • Transparente Kostenstruktur
  • Datenschutz als Wettbewerbsvorteil

Aktualisiert am 15.03.2026


Datenschutz-Fortbildung und
Weiterbildung für Mediziner und Medizinische Fachangestellte (MFA)

Inhouse – Schulungen in Ihrem Unternehmen, Zahnarzt- oder Arztpraxis


Alle Veranstaltungen entsprechen den aktuellen Leitsätzen zur Fortbildung von KZBV, BZÄK und DGZMG und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK.
Die Angebote zur Fortbildung sind von den Kammern in Berlin anerkannt. Teilnehmende Mediziner aus dem gesamten Bundesgebiet
erhalten ein Zertifikat mit den entsprechenden Fortbildungspunkten.

Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Fortbildungsangebote für Zahnärzte auf großes Interesse stoßen. Die Fortbildungen von Arztpraxis 2.0 vermitteln praxisübergreifende Kompetenzen, um Effektivität und Effizienz der Zahnarztpraxis zu erhöhen. Das Augenmerk liegt dabei auf das Kennenlernen der verschiedenen Möglichkeiten im Bereich des Onlinemarketings, die selbstständige Konzeption einer Online-Kampagne und die Entwicklung eines praktikablen Datenschutzkonzepts für die Zahnarztpraxis.

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Veranstaltungen sowohl den aktuellen Leitsätzen der zahnärztlichen Fortbildung als auch der Punktebewertung von Fortbildungen der jeweiligen Zahnärztekammer entsprechen.

Qualität und Rechtssicherheit sind die entscheidenden Kriterien, wenn es um Marketing und Datenschutz in der Zahnarztpraxis geht. Deshalb bilden sie den roten Faden in unseren Veranstaltungen zur zahnärztlichen Fortbildung. 


Konferenzraum Kudamm

Datenschutz in der Arztpraxis
Wir alle erinnern uns noch an den legendären Werbespot im Rahmen der Anti-Aids-Kampagne, bei dem die Komikerin Hella von Sinnen durch den Supermarkt brüllt: “Tina wat kosten die Kondome?“. Mit dieser Werbung wollte man gesellschaftliche Konventionen und soziales Verhalten bezüglich der AIDS Erkrankung thematisieren. Während diese Indiskretion im Werbespot ausgezeichnet funktionierte, ist sie in der Zahnarztpraxis ein absolutes NO-GO.

Diskretion und ein positives Klima in der Zahnarztpraxis sind maßgebende Faktoren für den Arztbesuch. In einer Umfrage des „Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz“ (ULD), würden 89 % der Befragten eine Arztbehandlung aufgrund mangelnder Diskretion ablehnen. Datenschutz beginnt schon beim Empfang in der Arztpraxis. Lautstarke Gespräche über intime Patientendaten oder zu privaten Angelegenheiten haben am Empfang nichts verloren. Bei Patientendaten handelt es sich um äußerst sensible Informationen, deshalb müssen Patienten darauf vertrauen können, dass der Umgang mit diesen im Rahmen des Datenschutzes stattfindet. 

In den meisten Arztpraxen ist aufgrund der Mitarbeitergröße kein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Jedoch kann auch im Rahmen eines hektischen Praxisalltags ein sachkundiger Datenschutz erfolgen, der sich sowohl bezahlbar als auch zeitsparend in das Management von Arztpraxis und Zahnarztpraxis integrieren lässt.  

Unsere Fortbildungsangebote für Zahnärztin und Zahnarzt 
Unsere Fortbildungsangebote richten sich an interessierte Ärzte und Zahnärzte, die die Werkzeuge und Methoden nicht nur kennenlernen wollen, sondern aktiv ausprobieren und in der eigenen Arztpraxis nutzen möchten. Praxisnähe, Kompetenz und Effektivität charakterisieren unsere Veranstaltungen im Rahmen der zahnärztlichen Fortbildung. Demzufolge haben wir die Teilnehmerzahl nicht begrenzt. So können wir eine umfassende Betreuung durch den Referenten und eine gleichwohl entspannte und interaktive Workshopatmosphäre gewährleisten. Nicht zuletzt ist es uns wichtig, den teilnehmenden Zahnärzten zu zeigen, dass auch mit einem kleinen Marketingbudget äußerst effektive Maßnahmen in Gang gesetzt werden können – ohne vertragliche Verpflichtungen und unüberschaubaren Folgekosten. 

Am Ende der jeweiligen Fortbildung werden Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Lage sein:

  • selbstständig geeignete Instrumente des Onlinemarketings auszuwählen und in der Zahnarztpraxis einzusetzen

  • eine AdWords-Kampagne eigenständig und ohne Folgekosten zu konzipieren und zu betreuen

  • ein angemessenes Datenschutzmodell für die Zahnarztpraxis, zu entwickeln und umzusetzen

Unsere Angebote zur zahnärztlichen Fortbildung sind von der Zahnärztekammer Berlin anerkannt, deshalb erhalten alle teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Abschluss der Fortbildung:

  • Vollständige Schulungsunterlagen der jeweiligen Fortbildung

  • Teilnahme-Zertifikat

  • Nachweis über die erworbenen Fortbildungspunkte

In eigener Sache
Unser Fortbildungsangebot für Zahnärzte ist unparteiisch und unabhängig von Sponsoren und etwaigen Anbietern sowie den Angeboten von Dritten. 

Referent
Herr Henning Wehming
Datenschutzbeauftragter & Datenschutzmanager (TÜV Rheinland zertifiziert)

Noch Fragen …
Bitte kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 030 – 51 63 50 30

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

Aktualisiert am 04.05.2026
Autor: M. A. Gitte Wehming & Henning Wehming


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