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Unsere Datenschutz-Leistungen für eingetragene Vereine

Externer Datenschutzbeauftragter für Vereine in Berlin und Brandenburg

Angesprochen sind : NGO´s, Freizeitvereine, Sportvereine, Musikvereine, Gartenvereine und viele mehr. In Deutschland existieren bereits über 500.000 Vereine.

Datenschutzbeauftragter für Vereine in Berlin und Brandenburg. Wir werden als externe Datenschutzbeauftragte in die anfragenden Vereine bestellt. Mit der Datenschutzgrundverordnung wurde die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten innerhalb der europäischen Grenzen eingeführt. Datenschutzbeauftragter für Vereine in Berlin und Brandenburg.

Was ist ein Datenschutzbeauftragter bzw. Datenschutzmanager?

Datenschutzbeauftragter für Vereine in Berlin und Brandenburg. Der Datenschutzbeauftragte bzw. der Datenschutzmanager wird vom Verein angerufen und bestellt, um auf das Einhalten der Regularien bzw. Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der DSGVO und anderer einschlägiger Gesetze wie das SGB X für medizinische Vereine hinzuwirken.

Zu den Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragte bzw. der Datenschutzmanager gehört die Kontrolle darüber, dass IT-Technologien korrekt nach den Bestimmungen eingesetzt und eingehalten werden, sowie die Schulung von Mitarbeitern stattfindet. Er ist in der Ausübung seiner Tätigkeit weisungsfrei und ist direkt der jeweiligen Vereinsleitung, dem Verantwortlichen unterstellt. Datenschutzbeauftragter für Vereine in Berlin und Brandenburg.

Im reichhaltigen Wandel der Datenschutzbestimmungen rund um die digitale Datenverarbeitung benötigen auch Vereine, Angestellte und Kunden bzw. User eine verlässliche, professionelle Orientierungshilfe: Der Datenschutzbeauftragte bzw. der Datenschutzmanager begleiten Vereine im digitalen Umbruch und bringt die Wünsche und Rechte der Betroffenen mit den Geschäftszielen des Vereines in Einklang, sodass die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben. Datenschutzbeauftragter für Vereine in Berlin und Brandenburg.

Ein externer Datenschutzbeauftragter muss zwingend bestellt werden, wenn beispielsweise

  • Sich mehr 19 Personen mit der Verarbeitung der Daten beschäftigen,
  • personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden wie z.B in einen integrierten Onlineshop,
  • Verfahren eingesetzt werden, die der sogenannten „Vorabkontrolle“ unterliegen,
  • eine vollautomatisierte Datenerfassung erfolgt,
  • personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden,
  • bestimmte Risiken möglich wären.

Falls die obenstehenden Punkte zutreffen besteht die Pflicht zur Bestellung eines internen oder eines externen Datenschutzbeauftragten und der Verein muss spätestens nach vier Wochen nach Aufnahme seines Betriebes die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vornehmen, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die nach der neuen DSGVO sehr teuer werden kann.

Hier gäbe es zwei Möglichkeiten einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen – zum einen den internen Datenschutzbeauftragten aus dem Kreise Ihrer Angestellten bzw. Mitarbeiter*innen oder einen externen Datenschutzbeauftragten der von außen kommt und bestellt wird.

Für die verantwortungsvolle Ausübung wird Spezialwissen verlangt. Der Datenschutzbeauftragte arbeitet meist branchenübergreifend oder mit einer Spezialisierung auf bestimmte Bereiche z.B. der Medizin. Datenschutzbeauftragte verfügen nicht nur Expertenwissen bezüglich des Datenschutzes, darüber hinaus sind Datenschutzbeauftragte berufstätige Menschen die sich aus allen Branchenfeldern erschließen wie z.B. IT-Experten, Kommunikationsdesigner oder Juristen. Datenschutzbeauftragter für Vereine in Berlin und Brandenburg.

Der finanzielle Aufwand bei einem externen Datenschutzbeauftragten ist offen und klar gestaltet und für jeden Verein kalkulierbar. Datenschutzbeauftragter für Vereine in Berlin und Brandenburg.

Warum ist die Bestellung von Vorteil?

  • Sie haben einen digitalisierten Verein und suchen einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihren Verein, der immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung ist und sich in Ihrem Metier auskennt.
  • Ihre Vereinesgröße ist zu klein um einen Datenschutzbeauftragten in Vollzeit zu beschäftigen, obwohl die rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes für Ihr Vereinesmodell dies erfordert,
  • Der Datenschutzbeauftragte soll zur Vermeidung von Konflikten kein interner Mitarbeiter sein, sondern eine unabhängige externe Einsicht in Ihr Vereine tragen.
  • Sie benötigen bei der Entwicklung Ihrer Produkte eine stetige Begleitung durch einen technisch geschulten als auch rechtswissenden Datenschutzbeauftragten.
  • Sie legen besonderen Wert auf Rechtssicherheit.
  • Imageschäden durch Datenpannen gilt es zu vermeiden.

Leistungen des externen Datenschutzbeauftragten

Wir als externe Datenschutzbeauftragte & Datenschutzmanager unterstützen Ihren Verein zur Erlangung eines professionellen Datenschutzniveaus. Ein hohes Datenschutzniveau schütz Ihren Verein nicht nur vor Abmahnungen und Datenpannen, sondern dient auch der Vertrauensbildung zwischen Ihrem Verein und Ihren Kunden was ein klarer Wettbewerbsvorteil ist.

Nach der Erstellung eines auf Ihr Vereine oder Ihrer Arztpraxis zugeschnittenes Beratungskonzeptes, was die Größe Ihres Vereines und Ihre Produkte bzw. Datenprozesse zugeschnitten ist obliegt es Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Datenschutzbeauftragter für Vereine in Berlin und Brandenburg.

Der externe Datenschutzbeauftragte wirkt bei den nachfolgenden Tätigkeiten nach einer konkreten Bestellung mit:

Beginn...

  • Die Voruntersuchung bzw. Ist-Analyse – Risikoanalyse und Schwachstellenanalyse
  • Erörterung etwaiger Datenschutzziele Ihres Vereines
  • DSGVO-Prüfung über standardisierte Formalien
  • Ermittlung der notwendigen Maßnahmen
  • Umsetzungsvorschläge für notwendige Anpassungen

Mitwirkung bei der zwingend erforderlichen Dokumentation...

  • Ein Datenschutzkonzept muss erarbeitet werden,
  • Verfahrensverzeichnisse müssen erstellt werden,
  • Richtlinien zum rechtlichen Umgang mit personenbezogenen sensiblen Daten,
  • Datenschutzerklärung innerhalb des Betriebes und auf Ihrer Webseite,
  • Datenschutzfolgenabschätzung,
  • Verträge über Auftragsverarbeitung prüfen und bearbeiten,
  • technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) erstellen,
  • Verpflichtungserklärung der Mitarbeiter erstellen und bearbeiten,
  • Einen Jahresbericht erstellen,
  • Richtlinien für Email-, Internet- und Social-Media-Nutzung kontrollieren.

Ansprechpartner für:

  • Management
  • Mitarbeiter
  • Kunden / Patienten
  • Dienstleister / Auftragsdatenverarbeiter
  • Datenschutz-Behörden bzw. Aufsichtsbehörden

Audits

  • Schulungen
  • Seminare
  • Einzelne Mitarbeiter bei Neueinstellung informieren

Umsetzung der Rechte der Betroffenen Kunden bzw. Patienten...

  • Auskunftsrecht, Recht auf Löschung, Recht auf Datenübertragbarkeit usw.
  • Beantwortung von Anfragen von Kunden oder Patienten

Risikomanagement

  • Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Prozess zur Behandlung von Datenschutzvorfällen
  • Kontakt mit den zuständigen Aufsichtsbehörden

Datenschutzbeauftragter für Vereine in Berlin und Brandenburg.

Aufsichtsbehörde:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Sehen Sier hierzu unsere Preislise


Unverbindliche Anfrage

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