
Datenschutzbeauftragter für Unternehmen in Berlin – externe Unterstützung nach DSGVO
FAQ: 5 wichtige Datenschutzfragen für Unternehmen
Viele Unternehmen sind unsicher, ob sie formell einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen oder ob „ein bisschen Datenschutz nebenbei“ ausreicht. Die Pflicht zur Benennung ergibt sich aus Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG. In Deutschland ist ein Datenschutzbeauftragter in der Regel erforderlich, wenn in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dabei zählen nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Teilzeitkräfte und gelegentlich mit Daten arbeitende Mitarbeitende, sofern sie regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgehen.
Unabhängig von dieser Schwelle kann eine Benennung auch dann nötig oder dringend empfehlenswert sein, wenn besonders sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) in größerem Umfang verarbeitet werden, umfangreiche Überwachungsmaßnahmen bestehen oder komplexe, risikoreiche Verarbeitungen stattfinden. Selbst wenn formal keine Pflicht besteht, entscheiden sich viele Unternehmen bewusst für einen externen Datenschutzbeauftragten, um ihre Geschäftsleitung zu entlasten, Haftungsrisiken zu reduzieren und gegenüber Kunden und Partnern eine klare Verantwortlichkeit vorweisen zu können.
In den meisten Unternehmen ist die Liste der Datenverarbeitungen länger, als man spontan vermutet. Neben offensichtlichen Bereichen wie Personalverwaltung (Mitarbeiterdaten, Lohnabrechnung, Zeiterfassung) und Kundenmanagement (CRM, Aufträge, Support) gibt es zahlreiche weitere Prozesse: Bewerbungen, Lieferantendaten, Marketing-Aktivitäten, Newsletter, Webtracking, Videoüberwachung, Zutrittskontrollen, Ticketsysteme, Projekttools, Cloud-Speicher und Kollaborationsplattformen.
Risiken entstehen dort, wo Daten unkontrolliert wachsen, in unterschiedlichen Systemen „verteilt“ liegen, ohne Konzept in die Cloud wandern oder über Jahre ohne klare Löschregeln aufbewahrt werden. Kritisch sind auch Tools, die „mal eben“ eingeführt werden – zum Beispiel Messenger, File-Sharing-Dienste oder KI-Lösungen –, ohne dass zuvor geprüft wurde, welche Daten dort landen und ob die Anbieter datenschutzrechtlich sauber aufgestellt sind. Ein strukturierter Blick auf Ihre Verarbeitungen (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO) hilft, diese Risiken sichtbar zu machen und gezielt zu reduzieren.
Kaum ein Unternehmen arbeitet heute ohne externe Dienstleister: IT-Betreuung, Hosting, E‑Mail, Cloud-Speicher, HR-Tools, CRM, Newsletter-Dienste, Support-Plattformen und viele weitere Services sind ausgelagert. In vielen Fällen verarbeiten diese Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag – sei es Mitarbeitenden-, Kunden- oder Kontaktdaten. In solchen Konstellationen ist nach Art. 28 DSGVO ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich.
Dieser Vertrag regelt unter anderem, wie der Dienstleister die Daten schützt, welche Unterauftragsverarbeiter er einsetzt, ob Daten in Drittländer übermittelt werden, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen bestehen und was mit den Daten nach Vertragsende passiert. Fehlen solche Vereinbarungen oder sind sie nur formale „Papierübungen“, bleibt die Verantwortung letztlich bei Ihnen. Für Unternehmen ist es daher wichtig, eine klare Übersicht über alle Dienstleister mit Datenzugriff zu haben, passende AV-Verträge abzuschließen und regelmäßig zu prüfen, ob das vereinbarte Schutzniveau tatsächlich eingehalten wird.
Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft dabei, diese Landschaft zu strukturieren, kritische Lücken zu identifizieren und Vertragswerke so auszuwählen, dass sie nicht nur formal, sondern auch praktisch tragfähig sind.
Ja, die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden ist ein zentraler Bestandteil der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 24, 32 DSGVO), zu denen auch Schulungen gehören. In der Praxis sind Mitarbeitende oft die Stelle, an der Datenpannen entstehen: Fehlversand von E‑Mails, unbedachte Weitergabe von Informationen, Nutzung unsicherer Tools oder Verlust unverschlüsselter Geräte.
Es geht nicht darum, alle Mitarbeitenden zu „Mini-Juristen“ auszubilden, sondern ihnen klare, verständliche Leitplanken zu geben: Was darf ich mit Kunden- und Personaldaten tun, was nicht? Wie gehe ich mit verdächtigen E‑Mails um? Welche Tools darf ich verwenden? Wie verhalte ich mich unterwegs oder im Homeoffice? Sinnvoll sind eine Grundlagenschulung für alle und darauf aufbauend zielgruppenspezifische Schulungen für Bereiche mit besonderem Risiko (HR, Vertrieb, IT, Management).
Regelmäßigkeit ist dabei wichtiger als Einmalaktionen: Kurze, wiederkehrende Auffrischungen, praxisnahe Beispiele und die Möglichkeit, Fragen zu stellen, sorgen dafür, dass Datenschutz im Alltag präsent bleibt. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann hier Konzepte und Inhalte liefern und die Durchführung dokumentieren – ein Aspekt, der bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden regelmäßig abgefragt wird.
Unternehmen sind verpflichtet, Anfragen von Betroffenen – etwa Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschersuchen – fristgerecht und inhaltlich korrekt zu beantworten (Art. 15–21 DSGVO). Gleichzeitig verlangt die DSGVO eine strukturierte Vorgehensweise bei Datenschutzverletzungen (Art. 33, 34 DSGVO). In der Praxis stellt sich häufig erst im Ernstfall heraus, dass klare Prozesse fehlen: Wer nimmt Anfragen entgegen? Wer bewertet sie fachlich? Wie wird die Identität des Anfragenden geprüft? Wer entscheidet über Löschung oder Ablehnung?
Ähnlich ist es bei Vorfällen: Ein Mitarbeiter verliert ein Notebook, eine E‑Mail mit personenbezogenen Daten geht an die falsche Adresse, ein Konto wird kompromittiert. Ohne vorbereiteten Plan kostet es viel Zeit, herauszufinden, wie schwerwiegend der Vorfall ist, ob eine Meldung an die Aufsichtsbehörde notwendig ist und ob Betroffene informiert werden müssen. Wichtig ist deshalb ein vordefinierter Ablauf, der sowohl organisatorisch als auch fachlich klar ist: interne Meldewege, Bewertungsraster, dokumentierte Entscheidungen und – falls nötig – vorbereitete Kommunikationsbausteine.
Ein externer Datenschutzbeauftragter unterstützt Sie dabei, diese Prozesse zu gestalten, Mitarbeitende für die Meldewege zu sensibilisieren und im konkreten Fall schnell eine fundierte Einschätzung zu liefern. So vermeiden Sie hektische Reaktionen und können auch in kritischen Situationen professionell auftreten.
Als Unternehmen verarbeiten Sie jeden Tag eine große Menge personenbezogener Daten: Mitarbeiterdaten, Kundendaten, Lieferanteninformationen, Bewerbungen, Daten aus Onlineshops, Marketing-Tools und Cloud-Diensten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen durch DSGVO, BDSG und branchenspezifische Vorschriften – genauso wie die Erwartungen Ihrer Kunden und Geschäftspartner an einen professionellen Umgang mit diesen Daten.
Wir begleiten Unternehmen in Berlin und im gesamten Bundesgebiet als externer Datenschutzbeauftragter dabei, Datenschutz strukturiert, nachvollziehbar und praxistauglich umzusetzen. Unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen rechtlich abzusichern, interne Abläufe zu ordnen und Datenschutz so in den Alltag zu integrieren, dass er funktioniert – ohne Ihre Teams zu blockieren.
Warum Datenschutz im Unternehmen Chefsache ist
Viele Daten, viele Systeme, viele Schnittstellen
In nahezu jedem Unternehmen gibt es heute eine Vielzahl von Datenquellen und IT-Systemen:
- Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung
- Bewerbermanagement und HR-Tools
- CRM-Systeme und Kundendatenbanken
- Onlineshops, Websites, Tracking- und Analyse-Tools
- Kollaborations- und Cloud-Plattformen
- E-Mail, Messenger, mobile Endgeräte und Homeoffice-Arbeitsplätze
All diese Bereiche betreffen personenbezogene Daten. Fehler, Lücken oder Unklarheiten in nur einem dieser Bereiche können ausreichen, um eine Datenpanne, Beschwerden von Betroffenen oder Fragen der Aufsichtsbehörde auszulösen.
DSGVO, BDSG und Haftungsrisiken
Die DSGVO und das BDSG verlangen von Unternehmen nicht nur, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, sondern dies auch nachweisen zu können (Rechenschaftspflicht). Dazu gehören u. a.:
- klare Rechtsgrundlagen für jede Verarbeitung (Art. 6 DSGVO),
- Transparenz gegenüber Betroffenen (Art. 13, 14 DSGVO),
- dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO),
- Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO),
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO),
- Verfahren zum Umgang mit Datenschutzvorfällen (Art. 33, 34 DSGVO).
Wer hier dauerhaft mit „Provisorien“ arbeitet, geht nicht nur rechtliche Risiken ein, sondern verschenkt auch Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitenden.
Was ein externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen leistet
Als externer Datenschutzbeauftragter werden wir von Ihrem Unternehmen bestellt, um auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben hinzuarbeiten. Wir sind dabei in unserer fachlichen Tätigkeit weisungsfrei und berichten direkt an die Geschäftsleitung – unabhängig von internen Interessen und kurzfristigen Einzelentscheidungen.
Unsere Aufgaben umfassen u. a.:
- Beratung der Unternehmensleitung und Fachabteilungen zu datenschutzrelevanten Fragen,
- Unterstützung beim Aufbau und der Pflege eines Datenschutzmanagements,
- Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung der Datenschutzdokumentation,
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden,
- Bewertung neuer Projekte, Tools und Prozesse aus Datenschutzsicht,
- Unterstützung bei der Bearbeitung von Betroffenenanfragen,
- Begleitung im Umgang mit Datenschutzvorfällen und in der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
Dabei steht für uns im Vordergrund, rechtliche Anforderungen in eine Sprache zu übersetzen, die im Unternehmen verständlich ist – und in Abläufe, die tatsächlich gelebt werden können.
Typische Datenschutzthemen in Unternehmen
Mitarbeiter- und Bewerberdaten
Personaldaten gehören zu den sensibelsten Daten im Unternehmen. Wir unterstützen Sie u. a. bei:
- rechtssicherem Umgang mit Mitarbeiterdaten (Art. 6, Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG),
- Ausgestaltung von Bewerbungsprozessen und Bewerberpools,
- Dienstwagen-, Arbeitszeit- oder Zutrittskontrollsystemen,
- Regelungen zu Homeoffice, mobilen Geräten und privaten Endgeräten (BYOD),
- internen Richtlinien (z. B. E-Mail-, Internet- und Social-Media-Nutzung).
Kundendaten, Marketing und Vertrieb
Kundendaten sind die Grundlage Ihres Geschäfts – aber auch ein datenschutzrechtlicher Prüfstein. Wir helfen Ihnen, z. B.:
- CRM-Systeme und Kundendatenbanken sauber zu strukturieren,
- Newsletter, Direktmarketing und Tracking-Lösungen rechtssicher zu gestalten,
- Cookies, Webtracking und Online-Werbung DSGVO-konform einzusetzen,
- Datenschutzhinweise für Website, Onlineshop und Kontaktformulare zu formulieren.
IT, Cloud und Dienstleister
Viele Unternehmen nutzen heute externe IT-Dienstleister, Cloud-Lösungen und spezialisierte Software. Wir unterstützen Sie bei:
- Prüfung und Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (Art. 28 DSGVO),
- Bewertung von Cloud- und SaaS-Diensten (inkl. Drittlandbezug),
- Dokumentation und Bewertung technischer und organisatorischer Maßnahmen,
- Einbindung von IT-Security-Aspekten in das Datenschutzkonzept.
Prozesse, Dokumentation und interne Verantwortlichkeiten
Datenschutz ist keine einmalige Aktion, sondern ein laufender Prozess. Wir helfen Ihnen u. a.:
- Verantwortlichkeiten und Rollen im Unternehmen klar zu definieren,
- Prozesse für Betroffenenanfragen, Auskunfts- und Löschersuchen aufzusetzen,
- interne Meldewege und Abläufe bei Datenschutzvorfällen zu etablieren,
- regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen des Datenschutzstatus zu planen.
Unsere Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen
Bestandsaufnahme und Risikoanalyse
Zu Beginn verschaffen wir uns gemeinsam mit Ihnen einen Überblick über:
- Ihre wichtigsten Datenverarbeitungsprozesse,
- eingesetzte Systeme und Dienstleister,
- bestehende Richtlinien und Dokumentationen,
- besondere Risiken (z. B. sensible Daten, umfangreiche Datenverarbeitung, internationale Bezüge).
Auf Basis dieser Bestandsaufnahme erstellen wir eine Risikoanalyse und legen gemeinsam Prioritäten fest – damit Sie wissen, welche Themen zuerst anzugehen sind.
Aufbau und Pflege Ihres Datenschutzmanagements
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines strukturierten Datenschutzmanagements, u. a. durch:
- Erstellung und Pflege Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten,
- Entwicklung von Lösch- und Aufbewahrungskonzepten,
- Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA),
- Erarbeitung interner Richtlinien und Arbeitsanweisungen.
Ziel ist eine Dokumentation, die Ihre tatsächlichen Abläufe realistisch abbildet und im Prüfungsfall Bestand hat – ohne Ihr Unternehmen mit Papier zu überfrachten.
Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden
Datenschutz steht und fällt mit den Menschen, die täglich mit Daten arbeiten. Wir bieten zielgruppenorientierte Schulungen an – von kurzen Online-Formaten bis hin zu vertieften Workshops – etwa für:
- Geschäftsleitung und Führungskräfte,
- HR- und Recruiting-Teams,
- Vertrieb, Marketing und Kundenservice,
- IT- und Admin-Teams.
So wird Datenschutz im Alltag greifbar und als Teil professioneller Arbeitsweise verstanden.
Laufende Beratung und Unterstützung
Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen dauerhaft zur Verfügung, u. a. für:
- die Bewertung neuer Projekte, Tools und Dienstleister,
- die Beantwortung von Fragen aus den Fachabteilungen,
- die Unterstützung bei Betroffenenanfragen und Beschwerden,
- die Begleitung bei Datenschutzvorfällen und im Kontakt mit Aufsichtsbehörden.
Sie erhalten damit einen festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt und den Überblick behält.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen
-
Fachliche Breite und Erfahrung
Sie profitieren von einem Team, das juristische, organisatorische und technische Aspekte des Datenschutzes verbindet. -
Unabhängigkeit und Neutralität
Als externe Datenschutzbeauftragte sind wir in unserer fachlichen Tätigkeit weisungsfrei und können Risiken offen ansprechen – konstruktiv und lösungsorientiert. -
Planbare Kosten
Unsere Leistungen sind in klar kalkulierbaren Paketen strukturierbar, sodass Sie Ihre Aufwände für Datenschutz gut planen können. -
Entlastung der internen Ressourcen
Ihre Mitarbeitenden können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen. -
Stärkung von Vertrauen und Reputation
Ein sichtbares, gelebtes Datenschutzniveau ist ein wichtiges Signal an Kunden, Mitarbeitende und Partner – insbesondere in Wettbewerbsumfeldern, in denen Seriosität und Verlässlichkeit zählen.
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