KI-Brillen und Datenschutz betreffen nicht nur Menschen, die solche Geräte tragen. Schließlich können auch unbeteiligte Personen fotografiert, gefilmt oder durch künstliche Intelligenz analysiert werden. Besonders problematisch ist dabei, dass Betroffene eine solche Verarbeitung häufig nicht erkennen.
Meta, RayNeo, Rokid und weitere Hersteller bringen Kameras, Mikrofone und KI unmittelbar vor unsere Augen. Damit wachsen jedoch auch die Risiken für die Privatsphäre anderer Menschen.
1. KI-Brillen und Datenschutz: Warum das Thema wichtig ist
Eine Kamera, die wie eine gewöhnliche Brille aussieht
Moderne KI-Brillen ähneln immer stärker einer gewöhnlichen Sehhilfe. Dennoch können viele Modelle fotografieren, Videos aufnehmen und Gespräche erfassen.
Hinzu kommen KI-Funktionen, mit denen gesprochene Informationen automatisch verarbeitet werden. Dadurch entstehen beispielsweise Transkripte und Gesprächszusammenfassungen.
Außenstehende bemerken allerdings nicht zwangsläufig, welche Funktionen aktiv sind. Folglich können sie ihre Datenschutzrechte möglicherweise nur eingeschränkt wahrnehmen.
Die entscheidende Datenschutzfrage
Eine Aufnahme kann personenbezogene Daten mehrerer Menschen enthalten. Dabei muss nicht jeder Betroffene selbst ein solches Gerät besitzen.
Wie sollen Menschen die Kontrolle über ihre persönlichen Informationen behalten, wenn sie nicht erkennen, dass eine Aufnahme oder KI-Auswertung erfolgt?
Der Europäische Datenschutzausschuss warnt
Am 13. Oktober 2026 veröffentlichte der Europäische Datenschutzausschuss eine Stellungnahme zu intelligenten Brillen.
Darin behandelt der EDSA insbesondere unbemerkte Aufnahmen und die Risiken für betroffene Personen. Darüber hinaus werden sensible Umgebungen wie Krankenhäuser, Schulen und Arbeitsplätze thematisiert.
2. KI-Brillen und Datenschutz: Die größten Risiken
Unbemerkte Bildaufnahmen
Kleine Kameras sind häufig schwer zu erkennen. Deshalb können Menschen aufgenommen werden, ohne dies rechtzeitig zu bemerken.
Erfassung von Gesprächen
Mikrofone können Sprache aufzeichnen. Anschließend erstellen KI-Systeme daraus möglicherweise Protokolle oder Zusammenfassungen.
Verarbeitung in der Cloud
Manche Anwendungen nutzen externe Server. Dadurch können personenbezogene Daten an zusätzliche Dienstleister gelangen.
Wenn Gespräche zu gespeicherten Daten werden
Gesprochene Informationen sind normalerweise flüchtig. Eine KI kann daraus jedoch dauerhaft gespeicherte Texte erzeugen.
Solche Transkripte enthalten möglicherweise Namen, Gesundheitsinformationen oder vertrauliche Geschäftsdetails. Außerdem lassen sich die Inhalte später durchsuchen und verknüpfen.
Warum die Löschung einer Tonaufnahme nicht genügt
Wird eine ursprüngliche Audiodatei gelöscht, können trotzdem personenbezogene Gesprächsinhalte gespeichert bleiben.
Gerade bei KI-Erinnerungsfunktionen sind deshalb die erzeugten Texte und zusätzlichen Informationen entscheidend.
Eine gelöschte Tonaufnahme bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche personenbezogenen Daten entfernt wurden.
3. Meta Ray-Ban Display: Unauffällige Technik und Datenschutz
Kamera, Mikrofone und integriertes Display
Die Meta Ray-Ban Display kombiniert Kamera, Mikrofone und einen Bildschirm im Brillenglas. Zusätzlich unterstützt das Gerät verschiedene KI-Funktionen.
Informationen lassen sich damit unmittelbar im Sichtfeld anzeigen. Außerdem können Fotos, Nachrichten und weitere Inhalte über die Brille bedient werden.
Das Neural Band ermöglicht Gestensteuerung
Meta verwendet ein Armband, das elektrische Muskelaktivität am Handgelenk misst. Anschließend werden bestimmte Signale in Steuerbefehle umgesetzt.
Gedanken werden dabei nicht gelesen. Allerdings können bereits kleine Hand- und Fingerbewegungen für die Bedienung ausreichen.
Warum diese Bedienung kritisch ist
Bei einer gewöhnlichen Kamera fällt die Bedienung häufig auf. Eine KI-Brille kann dagegen wesentlich unauffälliger genutzt werden.
Außenstehende erkennen deshalb möglicherweise nicht, welche Funktion gerade aktiv ist. Zudem liefert eine kleine Kontrollleuchte keine vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung.
Die technischen Funktionen begründen erhebliche Datenschutzfragen. Allerdings lässt sich daraus kein allgemeiner DSGVO-Verstoß des Herstellers ableiten.
Ebenso wenig beweist die Produktwerbung eine umfassende DSGVO-Konformität. Maßgeblich bleibt die konkrete Nutzung.
4. KI-Brillen und Datenschutz im Herstellervergleich
Welche Hersteller bieten welche Funktionen?
Der Markt für KI-Brillen entwickelt sich zunehmend weiter. Allerdings unterscheiden sich die Geräte erheblich.
Einige Modelle besitzen Kameras und umfangreiche KI-Funktionen. Andere Hersteller verzichten auf Kameras, verarbeiten jedoch Sprache oder persönliche Erinnerungen.
Datenschutzrechtliche Bewertung der Geräte
Die folgende Übersicht beruht auf veröffentlichten Herstellerinformationen. Eine eigene technische Untersuchung der tatsächlichen Datenübertragungen wurde nicht durchgeführt.
| Hersteller und Modell | Dokumentierte Funktionen | Datenschutzrechtlicher Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Meta Ray-Ban Display | Kamera, Mikrofone, Display, KI und Neural Band | Aufnahmen Dritter, Sprachverarbeitung und Gestensteuerung |
| Rokid Glasses | 12-MP-Kamera, vier Mikrofone, Übersetzung und Transkription | Bild- und Sprachverarbeitung sowie externe Datenempfänger |
| RayNeo iO | Keine Kamera, Mikrofone, LifeLog und KI-Notizen | Audioerfassung und Speicherung von Gesprächsinhalten |
| Solos AirGo V2 | 16-MP-Kamera, Livestreaming und KI-Anbindung | Bildübertragung und zusätzliche KI-Dienstleister |
| Looktech AI Glasses | Kamera, Sprachsteuerung, KI-Erinnerungen und Stimmenauthentifizierung | Persönliche Profile, Stimmmerkmale und Speicherung |
| Even Realities G2 | Kamerafreie Displaybrille mit Sprach- und KI-Funktionen | Sprachverarbeitung, App-Daten und Dienstleister |
| Brilliant Labs Frame / Halo | Bild- und Sprachfunktionen sowie Cloud-KI | Gesprächsprotokolle, Erinnerungen und Kontextdaten |
| RealWear Navigator | Industrielle Datenbrille mit Kamera und Sprachsteuerung | Betriebliche Aufnahmen und Softwaredienste |
| Vuzix M400 | Industrielle Datenbrille mit Kamera und Anwendungen | IT-Sicherheit und eingeschränkte Betriebssystem-Updates |
Die genannten Risiken ergeben sich aus dokumentierten oder möglichen Verarbeitungsvorgängen. Daher handelt es sich nicht um behördlich festgestellte Datenschutzverstöße.
5. RayNeo iO: Keine Kamera, aber umfangreiche Sprachverarbeitung
Was die LifeLog-Funktion ermöglicht
RayNeo bewirbt seine iO-Brille mit Datenschutz durch Technikgestaltung. Gleichzeitig beschreibt der Hersteller umfangreiche LifeLog-Funktionen.
Nach den Herstellerunterlagen entstehen aus Gesprächen persönliche Textprotokolle. Dabei sollen ursprüngliche Audioaufnahmen nicht gespeichert bleiben.
Warum Textprotokolle dennoch problematisch sind
Die Löschung einer Audiodatei verhindert nicht jede Verarbeitung personenbezogener Informationen.
Gerade Gesprächstranskripte können vertrauliche Angaben enthalten. Zudem lassen sich solche Texte langfristig speichern und auswerten.
Wie erfahren unbeteiligte Gesprächspartner, dass ihre Äußerungen erfasst und anschließend als Text weiterverarbeitet werden?
6. Even Realities: Datenschutz betrifft auch die Smartphone-App
Welche Informationen verarbeitet werden können
Even Realities veröffentlicht eine Datenschutzerklärung für seine Geräte und Anwendungen.
Je nach aktivierter Funktion können Geräteinformationen, Spracheingaben und Nutzungsdaten verarbeitet werden.
Darüber hinaus können zusätzliche Dienstleister an der Verarbeitung beteiligt sein.
Warum die konkrete Funktion entscheidend ist
Nicht jede beschriebene Datenkategorie wird automatisch bei jeder Nutzung der G2-Brille verarbeitet.
Deshalb müssen Unternehmen die tatsächlich eingesetzten Funktionen getrennt untersuchen. Erst danach lassen sich Datenflüsse und Rechtsgrundlagen zuverlässig bewerten.
Ein europäischer Serverstandort ist kein Nachweis für umfassende DSGVO-Konformität. Vielmehr kommt es auf die gesamte Datenverarbeitung an.
7. KI-Brillen mit persönlichem Gedächtnis: Zusätzliche Datenschutzrisiken
Looktech: Persönliche Erinnerungen
Looktech bewirbt KI-Funktionen, die frühere Gesprächsinformationen wieder aufgreifen können.
Außerdem beschreibt der Anbieter eine Stimmenauthentifizierung. Dadurch entstehen besondere Fragen zum Umgang mit Stimmmerkmalen.
Nicht jede Sprachaufnahme ist automatisch ein besonderes biometrisches Datum. Wird eine Stimme jedoch zur eindeutigen Identifizierung verarbeitet, kann Art. 9 DSGVO einschlägig sein.
Brilliant Labs: KI-Dienste und gespeicherte Informationen
Brilliant Labs beschreibt die Nutzung externer KI-Dienste, darunter Google Gemini.
Mit entsprechender Berechtigung können Gesprächstranskripte, Bilder und Kontextinformationen an solche Dienste übertragen werden.
Zusätzlich dokumentiert der Hersteller die verschlüsselte Cloud-Speicherung persönlicher Erinnerungsdaten.
Warum langfristige Profile kritisch sind
Einzelne Gesprächsnotizen erscheinen möglicherweise harmlos. Werden jedoch zahlreiche Informationen miteinander verknüpft, können umfangreiche Profile entstehen.
Davon wären möglicherweise auch unbeteiligte Personen betroffen. Deshalb sind Speicherfristen und Löschmöglichkeiten entscheidend.
8. KI-Brillen und Datenschutz: Welche AV-Verträge existieren?
Auftragsverarbeitung ist nicht immer gegeben
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist erforderlich, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet.
Allerdings entscheidet ein Hersteller möglicherweise auch selbst über bestimmte Verarbeitungszwecke. Deshalb muss jede Verarbeitung einzeln beurteilt werden.
RealWear – DPA mit ausdrücklichen Einschränkungen
RealWear veröffentlicht einen Data Processing Addendum. Dieser gilt für bestimmte Auftragsverarbeitungen.
Zugleich grenzt das Unternehmen eigene Verarbeitungstätigkeiten ab. Dazu zählen beispielsweise Kontoverwaltung und Sicherheitsüberwachung.
Darüber hinaus sieht der Vertrag internationale Datenverarbeitungen vor. Für bestimmte sensible Informationen gelten zusätzliche Einschränkungen.
TeamViewer Frontline – AV-Vertrag mit Anlagen
TeamViewer stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag sowie ergänzende Anlagen bereit.
Darin werden Verarbeitungstätigkeiten, technische Schutzmaßnahmen und Unterauftragnehmer beschrieben.
Allerdings erfassen die Vereinbarungen nicht automatisch sämtliche Verarbeitungen eines angeschlossenen Brillenherstellers.
Even Realities – Vereinbarung für Entwickler
Even Realities veröffentlicht eine Datenverarbeitungsvereinbarung für die Entwicklerplattform Even Hub.
Die Beteiligten werden bei den geregelten Datenweitergaben als eigenständige Verantwortliche behandelt.
Folglich handelt es sich nicht um einen allgemeinen Art.-28-Vertrag für sämtliche Verbraucherfunktionen der G2-Brille.
Brilliant Labs – DPA für bestimmte Dienste
Brilliant Labs unterscheidet zwischen Verbraucherdiensten und bestimmten Verarbeitungen für Unternehmens- und Entwicklerkunden.
Für entsprechende Auftragsverarbeitungen veröffentlicht der Anbieter einen DPA. Dieser gilt allerdings nicht automatisch für sämtliche Verbraucherfunktionen.
Ein AV-Vertrag ist kein Qualitätssiegel
Ein vorhandener AV-Vertrag beweist keine umfassende DSGVO-Konformität.
Umgekehrt lässt sich aus einem öffentlich nicht auffindbaren Vertrag noch kein Datenschutzverstoß ableiten.
9. Industrielle KI-Brillen und Datenschutz am Arbeitsplatz
Vertrauliche Informationen im betrieblichen Einsatz
Industrielle Datenbrillen unterstützen beispielsweise Fernwartung, Reparaturen und technische Dokumentation.
Dabei können Beschäftigte, Kunden und vertrauliche Unternehmensdaten betroffen sein.
Vuzix M400 und Sicherheitsupdates
Vuzix erklärte im September 2026, dass die M400 bei Android 13 verbleibt. Routinemäßige Betriebssystem-Sicherheitsupdates sind nicht mehr vorgesehen.
Kritische Sicherheitsprobleme sollen weiterhin einzelfallbezogen untersucht werden.
Warum die IT-Sicherheit entscheidend bleibt
Ein weiterhin funktionierendes Gerät ist nicht automatisch ausreichend geschützt.
Deshalb müssen Unternehmen bewerten, ob der Einsatz noch ein angemessenes Schutzniveau nach Art. 32 DSGVO gewährleistet.
10. KI-Brillen und Datenschutz: Welche Gesetze gelten?
Die wichtigsten DSGVO-Artikel
Beim Einsatz intelligenter Brillen können zahlreiche Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung relevant sein.
Welche Anforderungen tatsächlich gelten, hängt allerdings von der jeweiligen Verarbeitung ab.
| Rechtsgrundlage | Bedeutung für KI-Brillen |
|---|---|
| Art. 5 DSGVO | Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung |
| Art. 6 DSGVO | Rechtsgrundlage der Verarbeitung |
| Art. 9 DSGVO | Besondere Anforderungen bei bestimmten sensiblen Daten |
| Art. 12–14 DSGVO | Transparenz und Informationspflichten |
| Art. 15 DSGVO | Auskunftsrecht |
| Art. 17 DSGVO | Recht auf Löschung |
| Art. 21 DSGVO | Widerspruchsrecht |
| Art. 25 DSGVO | Datenschutz durch Technikgestaltung |
| Art. 28 DSGVO | Auftragsverarbeitung |
| Art. 32 DSGVO | Sicherheit der Verarbeitung |
| Art. 35 DSGVO | Datenschutz-Folgenabschätzung |
| Art. 44 ff. DSGVO | Internationale Datenübermittlungen |
Strafrecht und Persönlichkeitsrechte
Neben der DSGVO können weitere gesetzliche Vorschriften gelten.
So kann die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes nach § 201 StGB strafbar sein.
Darüber hinaus schützt § 201a StGB unter bestimmten Voraussetzungen den höchstpersönlichen Lebensbereich vor unzulässigen Bildaufnahmen.
Für die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen können zusätzlich §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz relevant sein.
Private Nutzung und Haushaltsausnahme
Rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten können unter die Haushaltsausnahme der DSGVO fallen.
Allerdings bleiben andere gesetzliche Regelungen anwendbar. Somit ist nicht jede private Aufnahme automatisch erlaubt.
11. KI-Brillen und Datenschutz: Die zukünftigen Gefahren
Die heute verfügbaren Geräte könnten erst ein Vorgeschmack auf zukünftige Entwicklungen sein.
Automatische Erkennung von Personen
KI-Systeme können grundsätzlich zur Gesichtsanalyse und zum Abgleich von Personen eingesetzt werden.
Eine Integration solcher Verfahren in zukünftige Brillen wäre technisch denkbar. Allerdings wären entsprechende Anwendungen datenschutzrechtlich besonders sensibel.
Ein dauerhaftes digitales Gedächtnis
Bereits heute erstellen bestimmte KI-Funktionen Gesprächsnotizen und Erinnerungen.
Künftige Geräte könnten wesentlich umfangreichere Informationen miteinander verknüpfen. Daraus wären detaillierte Personenprofile denkbar.
Bewertung menschlichen Verhaltens
Eine weitere Entwicklung könnte die automatisierte Bewertung von Bild-, Sprach- und Kontextdaten sein.
Solche Ergebnisse wären jedoch keineswegs zwangsläufig richtig. Vielmehr können fehlerhafte und diskriminierende Bewertungen entstehen.
Verbindung mit anderen digitalen Diensten
KI-Brillen könnten künftig stärker mit Smartphones, Kalendern und Online-Konten verbunden werden.
Dadurch ließen sich zahlreiche Informationen zusammenführen. Gleichzeitig würden Datenschutz und Zweckbindung möglicherweise schwieriger durchsetzbar.
Wo verläuft künftig die Grenze zwischen technischer Unterstützung und der dauerhaften Beobachtung anderer Menschen?
12. KI-Brillen und Datenschutz: Anforderungen an die Technik
Datenschutz muss bereits bei der Entwicklung beginnen
Eine datenschutzgerechte KI-Brille müsste unnötige Erfassungen personenbezogener Daten vermeiden.
Zusätzlich wären geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen erforderlich.
Wichtige Anforderungen
- Erkennbare Aufnahmen: Bild- und Tonaufnahmen sollten zuverlässig erkennbar sein.
- Lokale Verarbeitung: Daten sollten soweit möglich unmittelbar auf dem Gerät verarbeitet werden.
- Datenminimierung: Unnötige Daueraufzeichnungen sollten vermieden werden.
- Klare Speicherfristen: Auch KI-Transkripte und Erinnerungen benötigen nachvollziehbare Löschregeln.
- Transparente Empfänger: Externe Dienstleister müssen nachvollziehbar benannt werden.
- Wirksame Sicherheit: Personenbezogene Daten müssen angemessen geschützt werden.
- Verlässliche Updates: Sicherheitslücken benötigen ein geeignetes Behandlungskonzept.
Technische Maßnahmen allein reichen nicht
Selbst die Umsetzung dieser Anforderungen würde keine pauschale DSGVO-Konformität für sämtliche Nutzungen begründen.
Entscheidend bleiben vielmehr die jeweiligen Zwecke, Rechtsgrundlagen und tatsächlichen Verarbeitungsvorgänge.
13. KI-Brillen und Datenschutz: Wie schützen Sie sich aktiv?
Fragen Sie nach möglichen Aufnahmen
Vermuten Sie den Einsatz einer KI-Brille, sprechen Sie die betreffende Person an.
Fragen Sie ausdrücklich, ob eine Bild- oder Tonaufnahme läuft. Zusätzlich können Sie nach einer möglichen KI-Auswertung fragen.
Widersprechen Sie unerwünschten Aufzeichnungen
Erklären Sie deutlich, wenn Sie keine Aufnahme wünschen.
Ob daraus ein rechtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch folgt, hängt allerdings vom Einzelfall ab.
Schützen Sie vertrauliche Gespräche
Besonders sensible Gespräche sollten nicht unter ungeklärten Aufnahmebedingungen stattfinden.
Deshalb kann es sinnvoll sein, Aufnahmefunktionen vorab abschalten zu lassen.
Nutzen Sie das Hausrecht
Unternehmen und Einrichtungen können innerhalb ihrer rechtlichen Befugnisse Nutzungsregeln für KI-Brillen festlegen.
Besonders relevant ist dies in Arztpraxen, Kanzleien und vertraulichen Besprechungsräumen.
Dokumentieren Sie konkrete Vorfälle
Besteht der Verdacht einer rechtswidrigen Aufnahme, sollten Ort, Zeitpunkt und Umstände dokumentiert werden.
Eigenmächtige Eingriffe in fremde Geräte sind dagegen zu vermeiden.
Machen Sie Ihre Datenschutzrechte geltend
Soweit die DSGVO anwendbar ist, können Auskunftsrechte nach Art. 15 DSGVO bestehen.
Unter weiteren Voraussetzungen kommt eine Löschung nach Art. 17 DSGVO infrage.
Darüber hinaus können Betroffene nach Art. 77 DSGVO eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen.
Einen zuverlässigen technischen Schutz gegen sämtliche heimlichen Aufnahmen durch fremde KI-Brillen gibt es nicht. Deshalb bleiben Nutzungsregeln und gesetzliche Rechte entscheidend.
14. KI-Brillen und Datenschutz im Unternehmen
Vor dem Einsatz ist eine Prüfung erforderlich
Unternehmen sollten KI-Brillen nicht ohne vorherige Datenschutzprüfung einsetzen.
Dies gilt besonders für Kamera-, Sprach- und Cloud-Funktionen.
Die wichtigsten Prüffragen
- Welchem Zweck dient die Brille?
- Ist die Verarbeitung erforderlich?
- Welche Daten werden erfasst?
- Welche Funktionen sind aktiviert?
- Wer ist verantwortlich?
- Welche Dienstleister erhalten Daten?
- Ist ein AV-Vertrag erforderlich?
- Erfolgen Drittlandübermittlungen?
- Welche Speicherfristen gelten?
- Welche Schutzmaßnahmen bestehen?
- Wie werden Betroffene informiert?
- Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich?
Beschäftigte benötigen besonderen Schutz
Bei der betrieblichen Nutzung können zusätzliche arbeitsrechtliche Anforderungen bestehen.
Außerdem sind gegebenenfalls Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu berücksichtigen.
Eine allgemeine Zustimmung zur IT-Nutzung ersetzt keine erforderliche Rechtsgrundlage für Gesprächsaufzeichnungen.
15. Häufige Fragen zu KI-Brillen und Datenschutz
Sind KI-Brillen in Deutschland verboten?
Nein. Ein allgemeines Verbot besteht nicht. Einzelne Nutzungen können jedoch gegen Datenschutzrecht oder andere Gesetze verstoßen.
Sind Meta-Brillen automatisch rechtswidrig?
Nein. Entscheidend sind die konkrete Verarbeitung und ihre Rechtsgrundlage.
Sind kamerafreie Brillen datenschutzkonform?
Nicht automatisch. Denn auch Sprachaufnahmen und KI-Transkripte können personenbezogene Daten enthalten.
Reicht ein AV-Vertrag für Unternehmen aus?
Nein. Zusätzlich müssen Rechtsgrundlage, Transparenz und Datensicherheit geprüft werden.
Darf man fremde Menschen einfach filmen?
Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrechte und strafrechtliche Vorschriften können einschlägig sein.
Kann ich eine Aufnahme löschen lassen?
Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO kann ein Löschungsanspruch bestehen. Gesetzliche Ausnahmen sind zu beachten.
Wie schütze ich mich vor heimlichen Aufnahmen?
Sprechen Sie mögliche Aufnahmen an. Außerdem können Sie Vorfälle dokumentieren und gegebenenfalls Ihre Rechte geltend machen.
Werden zukünftige KI-Brillen mehr Daten erfassen?
Technisch sind zusätzliche Funktionen denkbar. Ob einzelne Hersteller diese tatsächlich anbieten, bleibt allerdings offen.
16. KI-Brillen und Datenschutz: Unser Fazit
Die Privatsphäre darf nicht verloren gehen
KI-Brillen können personenbezogene Daten unmittelbar im Alltag erfassen. Dabei verbinden verschiedene Modelle Kameras, Mikrofone und KI-Dienste.
Besonders kritisch ist die mögliche Erfassung unbeteiligter Personen. Schließlich bemerken diese Menschen eine Aufnahme nicht zwangsläufig.
Hersteller müssen ihre Technik nachvollziehbar erklären
Die Anbieter dokumentieren unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Teilweise veröffentlichen sie auch vertragliche Vereinbarungen.
Daraus ergibt sich jedoch keine generelle DSGVO-Konformität. Ebenso lassen sich ohne ausreichende Nachweise keine pauschalen Rechtsverstöße feststellen.
Die heutige Technik könnte erst der Anfang sein
Zusätzliche KI-Funktionen könnten die Möglichkeiten der Beobachtung erheblich erweitern.
Deshalb müssen wirksame Datenschutzgrenzen bereits heute berücksichtigt werden.
Nicht alles, was technisch möglich ist, darf auch verarbeitet werden.
Das Recht auf Privatsphäre darf nicht davon abhängen, ob unser Gegenüber eine gewöhnliche Brille oder ein KI-gestütztes Aufzeichnungsgerät trägt.
Datenschutzrechtliche Beratung durch eDSB-Deutschland
Unabhängige Bewertung neuer Technologien
eDSB-Deutschland unterstützt Unternehmen, Vereine und Organisationen bei der datenschutzrechtlichen Bewertung neuer Technologien.
Dazu gehören beispielsweise KI-Anwendungen, Auftragsverarbeitungsverträge und technische Schutzmaßnahmen.
Datenschutzberatung in Berlin und Brandenburg
Unsere Beratung erfolgt unabhängig, kritisch und risikoorientiert. Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen deutschlandweit.
eDSB-Deutschland – Externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberatung
