Kunden, Mitarbeiter und Datenschutzaufsichtsbehörden verlangen von Ihrem Unternehmen ein aktives Risikomanagement zum Schutz personenbezogener Daten.
Wir können den erforderlichen Schutz gewährleisten. Wir stellen für Ihr Unternehmen den externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten und verhelfen Ihnen zu einem gesetzeskonformen Datenschutz.
Bei unserer Bestandsaufnahme bewerten wir den Zustand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen anhand erster Analysen in Ihren Fachabteilungen.
Wir bewerten potenzielle Gefährdungen in Prozessen mit personenbezogenen Daten und fassen diese für Sie in einer ausführlichen Berichterstattung zusammen.
Ihr externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter wird Sie anschließend – auf Grundlage der Ergebnisse der Erstanalyse – beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes beraten und aktiv unterstützen.
Der Datenschutzaudit soll gewährleisten, dass einzelne Datenschutzkonzepte oder Produkte den Maßgaben des BDSG-neu und den Anforderungen der DSGVO genügen und ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten.
Das Ergebnis der formellen Überprüfung können die Stellen veröffentlichen und so das Vertrauen der Verbraucher in das eigene Unternehmen, ein Verfahren oder ein Produkt stärken.
Der Audit dient damit auch als Datenschutzzertifizierung. Der Datenschutzaudit ist nicht verpflichtend, sondern kann in den Unternehmen und Stellen auf freiwilliger Basis erfolgen.
Zuständig für dessen Durchführung sind unabhängige Gutachter und Datenschutzbeauftragte.
Bestandsaufnahme des Datenschutzes mit Erfassung allg. Unternehmensdaten inkl. Digital- oder Präsenz-Audit. Dabei erfolgt eine Erfassung allgemeiner Datenschutzaktivitäten in den relevanten Unternehmensbereichen und eine Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Herstellung der Rechtskonformität mit den gesetzlichen Anforderungen im Bereich Datenschutz. z.B. Erfassung von Unternehmensdaten, Kernprozessen, Organigrammen, grobe IT- Infrastruktur.
Erstellung Handlungsem
Bestandsaufnahme des Datenschutzes mit Erfassung allg. Unternehmensdaten inkl. Digital- oder Präsenz-Audit. Dabei erfolgt eine Erfassung allgemeiner Datenschutzaktivitäten in den relevanten Unternehmensbereichen und eine Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Herstellung der Rechtskonformität mit den gesetzlichen Anforderungen im Bereich Datenschutz. z.B. Erfassung von Unternehmensdaten, Kernprozessen, Organigrammen, grobe IT- Infrastruktur.
Erstellung Handlungsem
Die einzelnen Verarbeitungstätigkeiten, die im Rahmen des Verarbeitungsverzeichnisses abgebildet werden, müssen dabei die wesentlichen Angaben einer jeden Verarbeitung enthalten, wie etwa den Kreis der Betroffenen, die Datenkategorie, den Zweck der Verarbeitung oder etwa den jeweiligen Empfänger der Daten. Zu Ihrer Unterstützung erhalten Sie eine Reihe exemplarischer Vorlagen, die Ihnen bei der Erstellung helfen. Zudem ist die Prüfung einer bestimmten Anzahl durch Sie angelegter Standard-Verarbeitungen je nach gebuchtem Leistungspaket inklusive.
20 Verarbeitungen
Die einzelnen Verarbeitungstätigkeiten, die im Rahmen des Verarbeitungsverzeichnisses abgebildet werden, müssen dabei die wesentlichen Angaben einer jeden Verarbeitung enthalten, wie etwa den Kreis der Betroffenen, die Datenkategorie, den Zweck der Verarbeitung oder etwa den jeweiligen Empfänger der Daten. Zu Ihrer Unterstützung erhalten Sie eine Reihe exemplarischer Vorlagen, die Ihnen bei der Erstellung helfen. Zudem ist die Prüfung einer bestimmten Anzahl durch Sie angelegter Standard-Verarbeitungen je nach gebuchtem Leistungspaket inklusive.
20 Verarbeitungen
Zugang für die Anlage der TOM mit Checkliste. Die TOM bilden die „Schutzmechanismen“ für personenbezogene Daten im Unternehmen ab.
Welche Datenschutzziele wurden erreicht? Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden? Welche Ziele werden für das neue Jahr festgelegt?
Basis-Schulung mit Wissenstest, Erfolgskontrolle und darauf basierender Teilnahmebestätigung. Mitarbeiterverpflichtung Datengeheimnis
Bereitstellung eines entsprechenden Dokuments zu Ihrer Verwendung.
Zur Verwendung auf Ihrer Website für die Dauer der Zusammenarbeit. Als Kennzeichnug der datenschutzrechtlichen Betreuung durch Datenschutzexperte.
Quartalsweise erscheinende datenschutzinformationen informiert Ihr Unternehmen über die aktuellen Entwicklungen zum Thema Datenschutz.
Auskunftspflicht gegenüber den Behörden bei jeglichen Anfragen der zuständigen Datenschutzämtern. Auskunftspflicht ggü. Betroffenen bei jeglichen Anfragen betroffener Personen hinsichtlich personenbezogener Daten.